Frist bis zum 5. April verlängert

Corona-Virus: Einrichtungsbezogene Impfpflicht – erste Zahlen liegen vor

Rheinisch-Bergischer Kreis | Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises weist darauf hin, dass die Meldefrist für die meldepflichtigen Einrichtungen seitens des Landes bis zum 5. April 2022 verlängert wurde. Das Meldesystem des Rheinisch-Bergischen Kreises bleibt daher weiterhin unter dem Link https://rbk-immu.gesundheitsamt-service.de/#/start abrufbar. Dies betrifft die Meldungen bis zum Fristablauf am 5. April sowie weitere Nachmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt.

Weitere Informationen zur Meldepflicht der Einrichtungen werden auf der Homepage des Kreises unter www.rbk-direkt.de zur Verfügung gestellt. Die Informationen zum Thema „Meldepflicht für Einrichtungen“ werden laufend aktualisiert.

Erste Zahlen liegen vor

Seit dem Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 16. März haben 168 meldepflichtige Einrichtungen ihre Meldungen an das Gesundheitsamt übermittelt. 514 Personen wurden bisher gemeldet. Hierbei handelt es sich um vorläufige Zahlen. Die Zahl der über das System des Landes abgegebenen Meldungen ist noch nicht vollständig berücksichtigt. Aufgrund von technischen Problemen beim Landestool können die dort eingegebenen Meldungen derzeit noch nicht belastbar ausgewertet werden.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ausschließlich für Mitarbeitende in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen, beispielsweise in Krankenhäusern, Tageskliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen oder Hospizdiensten. Das entsprechende Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 ist am 12. Dezember 2021 in Kraft getreten.

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