Freitag, 17. Mai (19 Uhr): Bingo im Haus Eifgen

Brandstiftung in kommunaler Unterkunft?

Wermelskirchen | Am Dienstag meldete ein Zeuge der Polizei gegen 21:30 Uhr einen Brand in einer kommunalen Unterkunft auf der Beltener Straße. Beim Eintreffen der Polizei war das Gebäude bereits durch die Feuerwehr evakuiert worden; verletzt wurde glücklicherweise niemand.

Im Zuge der ersten Ermittlungen konnte ein 24-Jähriger Somalier als Tatverdächtiger vorläufig festgenommen werden. Der Mann gab gegenüber den Beamten an, dass er den Brand absichtlich verursacht habe. Brandausgangspunkt war eine unbewohnte Wohnung im ersten Obergeschoß. Der 24-Jährige soll noch im Laufe des Tages dem Haftrichter vorgeführt werden.(mw)

Kommentare (6) Schreibe einen Kommentar

    • Andreas Müßener
    • 09.09.21, 12:23 Uhr

    Damit ist die Bleibeberechtigung wohl abgelaufen.

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    • Grauganz
    • 09.09.21, 13:29 Uhr

    Herr Müßener,
    das wissen Sie so wenig wie alle anderen hier in der Stadt. Es ist eher ein Strafverfahren fällig, sollte der Brandstifter Herr seiner Sinne gewesen sein. Andernfalls dürfte gegebenenfalls eine Einweisung in eine entsprechende Anstalt anstehen. Haben Sie eigentlich gar kein Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat? Hier wird in aller Regel von Behörden und Gerichten nach Recht und Gesetz entschieden. Es geht in diesem Fall auch weniger um eine Bleibeberechtigung. Und ich vermute, Ihnen geht gar nicht um diese. Ihr Nachfassen soll das Ressentiment gegen einen auf dem Fluchtweg nach Deutschland gekommenen mutmaßlichen Straftäter fördern. Eine andere Begründung für Ihre Einlassung sehe ich nicht. Die gleiche Straftat, begangen von jemandem mit weiter Hautfarbe und dem schönen Vornamen Horst hätte Sie vermutlich nicht interessiert und gerührt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Horn

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    • stefan wiersbin
    • 09.09.21, 16:00 Uhr

    Herr Müßener, ich kann Herrn Horn nur beipflichten. Die Gründe, die zu dieser Tat geführt haben kennen wir nicht. Diese können mannigfach sein. Die zuständigen Behörden haben die Aufgabe dies aufzuklären, die Justiz, wenn denn eine Straftat vorliegt, darüber zu urteilen. So ist es nun einmal in einem Rechtstaat. Sie als Kommunalpolitiker sollten sich mit Verurteilungen zurück halten.

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    • Andreas Müßener
    • 10.09.21, 6:27 Uhr

    “Der Mann gab gegenüber den Beamten an, dass er den Brand absichtlich verursacht habe.”

    Ich verstehe jetzt nicht, wie man diesen Satz missverstehen kann.

    Sollte die Aussage des Herrn, aus welchen Gründen auch immer, fehl geleistet sein. Sollte dem Herrn geholfen werden. Das ist richtig.

    “Nachfassen”, “Ressentiment”. Ich glaube , die Schuldvermutung hinter meiner Lesenseinfalt ist doch selbst wieder ein Ressentiment.

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  1. Wenn es sich nicht um einen fremden Menschen handeln würde, dann käme es nicht zu Diskussionen über seine Herkunft. Alleine das ist schon ein Beweis für Fremdenfeindlichkeit, Rassismus oder besser ausgedrückt Kulturismus, mögen sie anerzogen sein oder bewusst ausgelebt. Gegen die drei kann man etwas tun.

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    • Andreas Müßener
    • 10.09.21, 14:14 Uhr

    Sobald eine so schwere Straftat bewiesen ist, sollte sofort abgeschoben werden. Genau so klar, wie derjenige Bleiberecht haben sollte, der straffrei bleibt, sich integriert und auf dem Arbeitsmarkt Fuß fasst.

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