Maibäume gibt es ganz legal beim Forsthaus Steinhaus

Den Beitrag entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Bürgerportal Bergisch Gladbach

Jedes Jahr in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai passiert es: Geschmückte grüne Birken finden den Weg an Dachrinnen oder Balkone, um der Zuneigung zu den Bewohnerinnen und manchmal auch Bewohnern Ausdruck zu verleihen. Leider wurden zuvor einige dieser Bäumchen aus dem Wald oder gar öffentlichen Anlagen geholt. Das ist verboten und kann zu Strafen führen, warnt das Regionalforstamt. Und bietet eine legale Alternative an.

Das Regionalforstamt unterstützt die Mai-Tradition und bietet den legalen Erwerb der Bäumchen an; denn das Fällen einer Birke ohne Zustimmung des Waldbesitzenden bzw. der Revierleitung ist Sachbeschädigung und Diebstahl, betonen die Förster in einer Pressemitteilung. Die Polizei kontrolliere stichprobenartig und verlangt als Nachweis des ordnungsgemäßen Erwerbs eine Quittung des Waldbesitzenden. 

Ganz legal kann man sich jedoch im Forsthaus Steinhaus mit einer Birke versorgen – und zwar am Dienstag, den 30. April. Die Zufahrt liegt am Technologie-Park Moitzfeld. Die Bäume kosten je nach Größe zwischen zehn und 30 Euro, ein Selbsteinschlag ist nicht möglich.

Weitere Verkaufsstellen in der Region gibt es in Rösrath und in Leverkusen:

  • Forsthaus Forsbach, Rösrath, Parkplatz an der Feldstraße L170 (zwischen Forsbach und Rath). Dienstag, 30.04. ab 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Selberschlagen: 25 Euro pro Baum, ansonsten zehn bis bis 30 Euro pro Baum.
  • Leverkusen, Nobelstraße 92 (Eingang Neulandpark), Dienstag, 30.04. von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ab zehn Euro pro Baum, kein Selberschlagen.

Damit nicht nur der Erwerb problemlos, sondern auch der (manchmal abenteuerliche) Transport der Bäume unfallfrei von statten geht, sollten einige polizeiliche Hinweise beachtet werden:

  • die Ladung / Bäume ist verkehrssicher zu befestigen; Fahrzeug samt Ladung darf die Höhe von 4 m und die Breite von 2,55 m nicht überschreiten;
  • die Ladung darf nach vorne überhaupt nicht und nach hinten maximal 3 m über das Fahrzeug hinausragen;
  • das äußerste Ende der Ladung muss mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein, wenn es mehr als einen Meter überragt und
  • Kennzeichen und Beleuchtung dürfen nicht verdeckt sein!

Beitragsfoto © Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft

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