Neue Coronaschutzverord­nung NRW enthält Lockerungen ab dem 8. März

Wermelskirchen | Ab dem 8. März tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Sie gilt drei Wochen bis einschließlich 28. März und enthält Lockerungen für ganz Nordrhein-Westfalen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100. Sollte die landesweite 7-Tages-Inzidenz 14 Tage nach dem Inkrafttreten der Verordnung stabil oder mit sinkender Tendenz unter 100 bleiben, wird weiter gelockert. Die Coronaschutzverordnung sieht für diesen Fall ab dem 22. März Öffnungen der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie des kontaktfreien Sports im Innenbereich und des Kontaktsports im Außenbereich vor.

Hier gibt es Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung:

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.