Was steht im neuen Gebäudeenergiegesetz, das die Vorgaben für Heizungen und den Wärmedämmstandard von Gebäuden regelt? Welche Heiztechniken kann ich in meinem Gebäude überhaupt noch einsetzen? Und welche Konsequenzen hat das für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer?
Um diese Fragen zu klären, lädt der Rheinisch-Bergische Kreis in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW und dem Bergischen Energiekompetenzzentrum :metabolon zu vier Online-Veranstaltungen am 6. Februar, 19. Februar und 6. März, jeweils um 18 Uhr, ein.
Die Veranstaltungen finden als Videokonferenzen über Zoom statt. Energiefachleute der Verbraucherzentrale NRW informieren über Kosten sowie Fördermittel und geben anbieterunabhängig Tipps zur Auswahl einer passenden und zeitgemäßen Heiztechnik. Im Anschluss an den kurzen Vortrag besteht die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Die Einwahldaten und weitere Informationen finden Interessierte unter https://t1p.de/opxd4.
Zusätzlich zu den Online-Terminen wird am 12. März eine Veranstaltung im Kreishaus stattfinden. Für alle, die bis dahin nicht warten möchten, gibt es die kostenfreien Energie-Initialberatungen im Bergischen Energiekompetenzzentrum auf :metabolon unter https://t1p.de/n3jl.
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