Flüchtlinge vor Gericht: Eine beachtliche Statistik

In den Jahren der »Flüchtlingskrise« erhielten fast zwei Drittel der Asylantragsteller, deren Fall von Gerichten inhaltlich geprüft wurde, einen Schutzstatus. Das berichtet Pro Asyl. Bei aller Kritik an schweren Mängeln der Arbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seien das Zahlen, die Hoffnung machten und belegten, dass die politische Propaganda nicht stimme, nach der die meisten Flüchtlinge keinen Schutz bräuchten.

Insgesamt 365.000 Asyl-Verfahren seien im September 2017 noch vor den Verwaltungsgerichten anhängig gewesen. 90 Prozent aller ablehnenden Bescheide der Behörden landeten vor Gericht und die Erfolgsaussichten der Kläger seien nicht schlecht: 44 Prozent der inhaltlich geprüften Bescheide wurden von Gerichten korrigiert und den Betroffenen ein Schutzstatus zugesprochen. Für Afghanistan lag diese Quote sogar bei 61 Prozent. Gerichte sehen das Problem offenbar anders als Innenminister de Maizière.

Syrer bekämen in 69 Prozent der Klagen von den Verwaltungsgerichten Recht. Ärgerlich für jene vor allem „christlichen“ Politiker, die den Familiennachzug für Syrer immer noch verhindern wollen.

Mehr Sorgfalt und Qualität in den Asylentscheidungen des BAMF könnten die Verwaltungsgerichte entlasten und den Schutzsuchenden schneller Sicherheit hinsichtlich ihrer Aufenthaltsperspektiven bieten.

(© Beitragsfoto : Amnesty International, Henning Schacht)

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