Der Rheinisch-Bergische Kreis ist auf Notlagen unterschiedlichster Art vorbereitet. Hierzu sind in der Verwaltung neben dem Krisenstab gleich mehrere Fachämter und Stellen eingebunden, die im Fall von Krisen oder Katastrophen abgestimmt, flexibel und schnell reagieren können. Zu diesem Fazit kam Dezernentin Anette Kupferschmidt-Fritz in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Rettungswesen und Verbraucherschutz (GRV), in der sie einen schriftlichen Sachstandsbericht zum Katastrophenschutz im Kreis vorlegte. Anlass war eine Anfrage der SPD-Fraktion, die wissen wollte, welche Pläne es für Großeinsatzlagen und Katastrophen für den Rheinisch-Bergischen Kreis gibt. Inhalt der Anfrage war auch, wann welche Pläne zuletzt aufgestellt beziehungsweise fortgeschrieben wurden.
Anette Kupferschmidt-Fritz wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass es nicht einen statischen Katastrophenschutzplan gibt. Denn so vielfältig Katastrophen seien, so dynamisch müsse auch auf sie reagiert werden. „Entgegen dem früheren Vorgehen, wonach einmalig ein umfassender Katastrophenschutzplan erstellt worden ist, ist die Katastrophenschutzplanung heutzutage deutlich dynamischer und flexibler. Insbesondere folgt diese einem Prozess, der regelmäßige Optimierungen und Anpassungen, auch unterjährig, zulässt“, erklärte die Dezernentin. Während die früheren Katastrophenschutzpläne im Wesentlichen Strukturdaten beinhaltet hätten, die heute größtenteils digitalisiert und beispielsweise in der Leitstelle hinterlegt seien, handele es sich heute um eine Vielzahl von Einzelplänen, die zum Teil auch kurzfristig erstellt werden müssten und nur eine kurze Gültigkeit vorwiesen. Für den Bereich Bevölkerungsschutz gibt es beispielsweise Einsatzkonzepte für die Warnung der Bevölkerung, die Notfall-Informationspunkte, den Fachzug Wasserrettung oder die Kraftstoffversorgung, die laufend aktualisiert und dynamisch angepasst werden.
Für die Krise gut aufgestellt – Katastrophenschutz Hand in Hand
Katastrophenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Für die vorbereitenden Planungen möglicher Großeinsatzlagen oder Katastrophen sind verschiedenen Organisationseinheiten und Fachbereiche in der Kreisverwaltung zuständig. Sie erstellen unter anderem Pläne, Checklisten und Handlungsanweisungen. Die Aufgaben des Katastrophenschutzes werden im Wesentlichen im Amt für Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Brandschutz wahrgenommen. Auch weitere Fachämter beschäftigen sich innerhalb der Kreisverwaltung mit Aufgaben des Bevölkerungs-, Katastrophen- und Zivilschutzes, zum Beispiel das Gesundheitsamt, das Amt für Umweltschutz oder das Veterinäramt.
Für die Einsatzfähigkeit des Krisenstabs nimmt die Stabsstelle Krisenmanagement eine wichtige Funktion ein. Sie sichert nicht nur die Handlungsfähigkeit des Krisenstabs, sondern verantwortet auch generell das Krisenmanagement der Kreisverwaltung. Die Stabsstelle übernimmt Aufgaben des Krisenmanagements mit der Prävention, Vorbereitung, Bewältigung und Nachbereitung von Krisensituationen und in diesem Rahmen die interne Koordination und Organisation, sobald mehrere Fachbereiche oder Ämter mit einer Krisen- oder Katastrophenschutzthematik befasst sind.
Gemeinsam mit dem Amt für Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Brandschutz ist die Stabsstelle Krisenmanagement Teil des Arbeitskreises „Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement“, an dem auch Vertreterinnen und Vertreter der Hilfsorganisationen, der kommunalen Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks partizipieren. Seitens der kreisangehörigen Kommunen nehmen ebenso Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltungen an diesem Arbeitskreis teil. Dieser dient dem gegenseitigen inhaltlichen Austausch, aber auch der Ideenfindung sowie der Abstimmung und Priorisierung von bestimmten Themen und Inhalten. Hier werden regelmäßig Sachstände und Planungen unter anderem aus dem Bereich Katastrophenschutzplanung vorgestellt.
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