Arbeitsagentur: 2G-Regel bei persönlichen Gesprächen

Pressemitteilung der Agentur für Arbeit

Rheinisch-Bergischer Kreis | Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häuern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November, bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein.

Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren. Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen. 

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich. Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele alle Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der Bundesagentur für Arbeit oder telefonisch erledigen. Kundinnen und Kunden erreichen die Arbeitsagentur Bergisch Gladbach auch unter BergischGladbach@arbeitsagentur.de oder unter Telefonnummer +49 2202 9333 900.

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