Düsseldorf | Die Landesregierung hat die geltende Corona-Schutzverordnung verlängert und dabei nur in einem einzigen Punkt verändert: die Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften wurde konkretisiert, die gilt nun in einem Radius von 10 Metern um den Eingang herum. Die ganze CoronaSV finden sie hier im Wortlaut: