Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept mit dem Interkommunalen Konzept Burscheid | Wermelskirchen 2030 (IKEHK)

Wermelskirchen | Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am Montag, dem 10.12.2018 das „Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030“ sowie das „Interkommunale integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept (IKEHK) Burscheid │Wermelskirchen 2030“ einstimmig beschlossen.

Mit der fachlichen Unterstützung bei der Konzepterstellung und Durchführung des Beteiligungsprozesses war das Büro ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung Hamerla | Gruß-Rinck | Wegmann + Partner (kurz: ASS) aus Düsseldorf beauftragt. Das Büro hat die Stadt Wermelskirchen bei der Durchführung des Gesamtprozesses unterstützt und wird dies auch im weiteren Prozess tun.

Während in dem IKEHK Burscheid | Wermelskirchen 2030 als ressortübergreifendes Werk die inhaltlichen Zusammenhänge und die Wirkungen der Leitprojekte für die Region im Mittelpunkt stehen, sind in den Handlungskonzepten für die beiden Innenstädte Burscheid und Wermelskirchen, sowie Hilgen die Maßnahmen konkret definiert und mit Planungskonzepten, Kosten, Zuständigkeiten, Zeiträumen usw. unterlegt. Im IKEHK wird der Mehrwert der interkommunalen Zusammenarbeit für die Verwirklichung der Leitprojekte aufgezeigt.

IKEHK

Zwischen den Kommunen Burscheid und Wermelskirchen liegen in Hilgen ungenutzte gewerbliche Brachflächen. Ein Teil der Flächen liegt auf Burscheider Stadtgebiet, ein Teil auf Wermelskirchener Stadtgebiet. Ihre Entwicklung war der ausschlaggebende Impuls für eine Kooperation. Sie wurde in der Folge unter der Berücksichtigung von verbindenden Elementen wie der Balkantrasse, touristischen Angeboten, kulturellen Angeboten etc. vertieft. Die demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Weichenstellungen, eine verträgliche Mobilität, die Beachtung des Klimawandels – alles große Aufgaben, für die es Lösungen zu finden gilt und die über die Stadtgrenzen hinausgehen! Die Realisierung einzelner Projekte ist eng verbunden mit einer kontinuierlichen, interkommunalen, interdisziplinären Kommunikation, Koordination und Kooperation.

Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Burscheid

Handlungskonzept und Regionale 2025

Das Handlungskonzept stellt zunächst in einer Übersicht die Schwerpunkte der interkommunalen Kooperation und die Leitprojekte mit ihren Maßnahmen vor. Das Handlungsprogramm dient als Grundlage für den weiteren Konkretisierungs- und Qualifizierungsprozess. Dies gilt sowohl für die Inhalte der interkommunalen Kooperation als auch für die einzelnen Leitprojekte und grundsätzlichen Maßnahmen.

Leitprojekt Fachhochschule

Hieraus abgeleitet wurden die herausragenden Projekte, die für die Region besondere Wertigkeit entfalten. Diese Leitprojekte sollen mit ihren Maßnahmen in den Regionale-2025-Prozess eingebracht werden. Damit eine Projektidee zu einem Projekt der Regionale 2025 wird, muss diese einen Qualifizierungsprozess durchlaufen, der von der Regionale-2025-Agentur begleitet und vom Lenkungsausschuss als zuständigem Gremium beschlossen wird.

Das Handlungsprogramm ist der regionale Leitfaden für die nächsten Jahre – es gilt ihn zu beachten und ihn zu leben – damit die Umsetzung der vielen Projekte die Region stützen und ihr zu nachhaltigem Erfolg verhelfen kann.

Diese und alle weiteren Maßnahmen finden Sie in dem Bericht „Interkommunales integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid | Wermelskirchen 2030“.

IEHK

Maßnahme Jugendfreizeitplatz Städtebauförderungsprogramm und Städtebauinvestitionsprogramm

Das IEHK stellt die Grundlage für eine mittelfristige und nachhaltige Entwicklung der Stadt dar und ist Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln.

Fördermöglichkeiten bestehen über die Städtebauförderung, aber auch über eine Bandbreite weiterer Förderzugänge, die aus dem Entwicklungskonzept abgeleitet und im Handlungskonzept aufgeführt sind.

Maßnahme Jugendfreizeitplatz

Für das Jahr 2019 wird die Stadt Wermelskirchen den Antrag zum mittelfristigen Städtebauförderungsprogramm 2019 bis 2030 (Grundförderantrag) und parallel den Antrag für das Städtebauinvestitionsprogramm 2019 zur Durchführung der ersten Maßnahmen stellen.

Umsetzung

Das „Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030“ ist ein Werkbuch für die Stadtentwicklung bis zum Jahr 2030. Die Stadt Wermelskirchen gibt sich damit besonders für die Innenstadt ein Spektrum an vernetzten Leitprojekten und Maßnahmen, um sich für die Zukunft und ihre Anforderungen fit zu machen.

Als erste Maßnahme aus dem Konzept soll der Jugendfreizeitplatz umgesetzt werden. Die Realisierung des Projekts soll von Städtebaufördermitteln und der finanziellen Unterstützung Dritter geschehen.

Spenden können unter Angabe des Betreffs “Jugendfreizeitplatz” an folgende Bankverbindung überwiesen werden:

Spendenkonto Jugendfreizeitplatz Stadtverwaltung Wermelskirchen • Stadtsparkasse Wermelskirchen • IBAN: DE 4134 0515 7000 0010 0057 (Konto 100 057) • BIC: WELADED1WMK (BLZ: 340 515 70)

Diese und alle weiteren Maßnahmen finden Sie in dem Bericht „Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030“, nachstehend als PDF-Datei:

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Das Ende 2016 beschlossene “Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid 2025” für die Burscheider Innenstadt und Hilgen finden Sie hier und nachstehend als PDF-Datei:

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