Ein Kommentar von Wolfgang Horn
Das war am vergangenen Freitag im Wermelskirchener General-Anzeiger zu lesen: ein von der Redaktion gänzlich unkommentierter Leserbrief, der die bewußte und absichtsvolle Verletzung des vom Rat beschlossenen und dann von der Verwaltung angeordneten Durchfahrtsverbots auf der Telegrafenstraße zum “Bürgerwillen gegen Bürgermeisterwillkür” zu adeln versuchte. Mehr noch. Der Leser schwingt sich dazu auf, die Bemühungen zur Einhaltung der Regeln als das “mit Polizeigewalt drohende Establishment” zu denunzieren.
Weder selbsternannten “Reichsbürgern”, weder “Wutbürgern”, noch sonstwie besorgten Bürgern, niemandem steht das Recht zu, seine eigenen Verkehrsregeln zu erlassen und die vorhandenen Bestimmungen als Establishmentwillkur zu werten und sie straflos zu verletzen. Wer die Maßnahmen der Verwaltung als Bürgermeisterwillkür denunziert, hat vermutlich keine wirkliche Vorstellung von staatlicher oder behördlicher Willkür.
Man mag die neue Verkehrsführung für schlecht halten, für nicht effektiv, für unbequem, sogar für unzumutbar. Nur: Niemand hat ein Widerstandsrecht gegen eine solche Festlegung der Verwaltung. Hier wird mit großem Wortgeklingel, mit der verbalen Großkeule die Bequemlichkeit von Autofahrern geadelt. Ihre Unbeweglichkeit. Ihre geistige Immobilität. Nicht mehr. Es gibt kein Widerstandsrecht gegen eine Verkehrsführung. Man kann und darf und soll den Rechtsweg beschreiten, wenn man nicht einverstanden sein sollte. Aber die Missachtung der Verkehrsführung ist kein Widerstand, sondern eine Widrigkeit, eine Ordnungswidrigkeit.
Man hätte den Namen hier schwärzen können. Auch wenn er in der Lokalpresse zu lesen war. Aber FB hat doch bisweilen ein breiteres Publikum. Nicht das jemand, der sich zu Wort meldet, ob einem das gefällt oder nicht, einen Shitstorm über sich ergehen lassen muß.