Wermelskirchen | Rund 27.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wermelskirchen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 26.06.2021 in der BRD ihren Hauptwohnsitz haben und Deutsche (auch Auslandsdeutsche) sind, sind aufgerufen, am Sonntag, den 26.09.2021 ihre Kreuzchen auf dem Stimmzettel für die Bundestagswahl zu machen.
Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat zwei Stimmen: mit der Erststimme wird der bzw. die Wahlkreisabgeordnete und mit der Zweitstimme die Landesliste (Partei) gewählt.
24 Wahllokale im Stadtgebiet stehen wieder wie gewohnt für die Urnenwahl am Wahlsonntag zur Verfügung. Auf der zugestellten Wahlbenachrichtigung (in Briefform) ist das Wahllokal und der Wahlbezirk vermerkt, ebenso der Hinweis, ob das Wahllokal barrierefrei zugänglich ist sowie die Hinweise für blinde und sehbehinderte Menschen.
Wie, wo und wann kann man seine Briefwahlunterlagen beantragen, wenn man am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal gehen kann?
Bis zum 05.09.2021 sollten alle wahlberechtigten Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Eine elektronische und schriftliche Beantragung der Briefwahl ist schon ab dem 16.08.2021 möglich. Hierzu reicht es aus, seine persönlichen Daten bei der Beantragung anzugeben und die Briefwahlunterlagen anzufordern. Dies kann entweder mit Hilfe einer Eingabemaske auf der Städtischen Homepage (www.wermelskirchen.de) oder per E-Mail an : Wahlen@wermelskirchen.de formlos geschehen. Verschickt werden können die Briefwahlunterlagen allerdings erst nach Vorliegen der Stimmzettel, die voraussichtlich im Laufe der 34. KW (23.-27.08.2021) geliefert werden.
Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich.
Wer die Briefwahl persönlich beantragen möchte und auch schon seine Stimme(n) abgeben möchte, kann dies erst ab Montag, 30.08.2021 in dem eigens dafür eingerichteten Direktwahlbüro im Erdgeschoss des Bürgerzentrums, Telegrafenstr. 29-33, Raum E17, tun.
Dieser Raum ist separat von außen (neben dem Sparkassen-Geldautomaten, in den Räumen der ehemaligen Sparkassen-Filiale) zugänglich. Für die persönliche Beantragung ist ausschließlich dieser Eingang zu nutzen und nicht der Haupteingang des Bürgerzentrums. Die persönliche Beantragung der Briefwahl und Durchführung der Direktwahl ist bei dieser Wahl wiederholt wegen der Corona-Pandemie nicht wie gewohnt im Bürgerbüro möglich.
Öffnungszeiten des Direktwahlbüros sind folgende: montags, mittwochs und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr dienstags und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr,
Zur persönlichen Beantragung und Direktwahl vor Ort (auch eine Form der Briefwahl) ist entweder die Wahlbenachrichtigung, auf der sich umseitig der zuvor auszufüllende Wahlscheinantrag befindet, oder ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mitzubringen.
Das Wahlbüro der Stadt Wermelskirchen weist ausdrücklich darauf hin, dass der Zutritt zu dem Direktwahlbüro nach wie vor nur mit Mundschutz möglich ist und es eine Zutrittskontrolle geben wird. Dadurch bedingt ist unter Umständen mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen.
Wer das umgehen möchte, nutzt besser die schriftliche oder online-Beantragung und macht seine Kreuzchen in aller Ruhe zu Hause. Der Wahlbrief, der dann anschließend an das Wahlbüro zurückzuschicken ist, wird unentgeltlich von der Deutschen Post befördert. Lediglich die Briefe aus dem Ausland sind ausreichend zu frankieren.
Wer sich seine Briefwahlunterlagen zum Urlaubsort schicken lassen möchte und am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal gehen kann, gibt die entsprechende Adresse bitte in seinem rechtzeitig gestellten Antrag auf Briefwahlunterlagen mit an. Das Wahlbüro übernimmt allerdings keine Gewähr dafür, wenn Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig am Urlaubsort ankommen, bzw. die zurückgeschickten Wahlunterlagen nicht rechtzeitig im Wahlbüro Wermelskirchen zurückkommen.
Zur Statistik: Das Statistische Landesamt Information und Technik NRW hat in Wermelskirchen einen Briefwahlbezirk und einen Wahlbezirk für die repräsentative Wahlstatistik herangezogen. Dies bedeute für die Wählerinnen und Wähler lediglich, dass sie auf ihren Stimmzetteln einen Buchstaben (A-M) vorfinden werden, welcher die jeweilige Altersgruppe und das Geschlecht kennzeichnet. Bei der Briefwahl sind hiervon betroffen die Wahlbezirke 6.0 (Stadtbücherei), 7.0 (Rathaus) und 8.0 (Bürgerhäuser) des Briefwahlbezirkes 903 und bei den Wahllokalen der Wahlbezirk 20.1 (Bauhof Sonne).
Bei Rückfragen zur Wahl steht das Wahlbüro der Stadt Wermelskirchen telefonisch ab dem 16.08.2021 zu den allgemeinen Dienstzeiten der Verwaltung (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00, sowie dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 17.30) unter der Tel. Nr. 02196 710-106 oder per E-Mail unter: Wahlen@wermelskirchen.de zur Verfügung.
Für eine persönliche Vorsprache ist nach wie vor eine vorherige Terminabsprache aufgrund der Zutrittskontrollen im Bürgerzentrum notwendig.