Köln | Die Bundesregierung hat ein Hilfsprogramm für Inklusionsbetriebe und Einrichtungen der Behindertenhilfe aufgelegt und dafür insgesamt 100 Millionen Euro bereitgestellt. Für das Rheinland stehen aus dem Corona-Teilhabe-Fonds rund 12,7 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, Liquiditätsengpässe in den durch die COVID-19-Pandemie betroffenen Bereichen abzumildern. Das berichtet der Bergische Bote.
Unternehmen, Inklusionsbetriebe, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser oder gemeinnützige Sozialunternehmen, deren Hauptsitz im Rheinland liegt, können nun einen Förder-Antrag beim Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) stellen.
Der Bergische Bote zitiert den Leiter des LVR-Inklusionsamtes, Christoph Beyer: „Die Sicherung von Arbeitsplätzen von Menschen mit einer Schwerbehinderung ist ureigene Aufgabe und Anliegen des LVR-Inklusionsamtes. Wir freuen uns daher, das Programm mit unserem Knowhow und unserer Erfahrung umsetzen zu können.“
Aus dem Corona-Teilhabe-Fonds kann eine Liquiditätsbeihilfe in Höhe von 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten gewährt werden, die nicht von der Anzahl der Beschäftigten oder der Betriebsgröße abhängig ist und im Einzelfall bis zu 800.000 Euro betragen kann.
Erstattungsfähig sind auch Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld oder anderweitig gedeckt sind. Voraussetzung ist jedoch, dass der Liquiditätsengpass nicht bereits durch eine andere staatliche Förderung ausgeglichen ist.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter: www.lvr.de/corona-teilhabe-fonds
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