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Dhünn-Vorsperre: Südlicher Uferweg ab 15. März offen

Regeln beachten zum Schutz des Wassers und der Tiere und Pflanzen

Pressemitteilung des Wupperverbandes

Wermelskirchen | Ab dem 15. März ist es wieder so weit: Dann öffnet der Wupperverband erneut die Tore und Wanderer können den Weg entlang des Südufers der Vorsperre Große Dhünn nutzen. Dieser Weg war aus Naturschutzgründen im Winter geschlossen. Vom 15. März bis zum 10. Oktober ist der Uferweg nun in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr geöffnet und bietet Ruhe, Entspannung und ein beeindruckendes Naturerlebnis.

Dass dieser Weg nur im Sommer zugänglich ist und dann besondere Regeln gelten, hat einen wichtigen Grund: Er liegt in der Wasserschutzzone 1 der Trinkwassertalsperre Große Dhünn. Der Schutz des Wasserreservoirs und der empfindlichen Flora und Fauna ist hier oberstes Gebot. Daher ist der Weg nur für Fußgänger freigegeben. Reiten, Rad fahren oder die Benutzung anderer Fahrzeuge ist nicht gestattet, um die wertvolle Natur zu bewahren. Daher gilt für Hunde auch Leinenpflicht. In der Vorsperre darf – wie in der Talsperre selbst – selbstverständlich auch nicht getaucht und geschwommen werden.

In den letzten Jahren ist es vermehrt zu Verstößen in der gesamten Wasserschutzzone – nicht nur auf dem Vorsperrenweg – gekommen, so dass der Wupperverband an der Großen Dhünn-Talsperre verstärkt Kontrollen vorsehen wird.

Den Streckenverlauf des Uferwegs sowie weitere Informationen zu Wanderrouten sind im Geosystem des Wupperverbandes zu finden im Service „Freizeit und Tourismus in der Wasserwirtschaft“ sowie hier unter Service / Freizeit.

(Beitragsfoto: Blick auf die Vorsperre Große Dhünn, (c)# Wupperverband)

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