Wahlscheinbeantragung für Bundestags- und Landratswahl

Mitteilung der Stadtverwaltung zur Wahlscheinbeantragung für die Bundestagswahl und Landratswahl am 24. September 2017 sowie die Stichwahl zum Landrat am 8. Oktober 2017:

In den kommenden Tagen erhalten die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl und Landratswahl am 24. September 2017 in Form eines Briefes. Diese Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine eventuell anstehende Stichwahl des Landrates, die am 8. Oktober 2017 stattfinden wird, sofern bei der Hauptwahl nicht ein Kandidat die erforderliche Mehrheit auf sich vereint.
 
Wer bis zum 03.09.2017 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, meldet sich bitte im Wahlbüro persönlich in Raum 1.03 oder telefonisch unter der Tel. Nr. 02196 710-106.
 
Aufgrund der unterschiedlichen Wahlrechtsvoraussetzungen, die sich aus dem Bundeswahlgesetz und dem Kommunalwahlgesetz ergeben, ist es möglich, dass ein Wahlberechtigter nur für eine der stattfindenen Wahlen wahlberechtigt ist. Dies ist auf der Wahlbenachrichtigung entsprechend vermerkt.
 
Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen  ist seit dem 14.08.2017 möglich.
 
Briefwahlunterlagen können online über den Link in der InfoBox auf der Startseite der städt. Homepage unter www.wermelskirchen.de  beantragt werden.
 
Sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt, kann auch der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung für die Online-Beantragung mit einem Smartphone genutzt werden.
 
Wer Briefwahl für alle Wahlen (Bundestag/Landrat/StichwahlLandrat) beantagen möchte, sollte dies entsprechend auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ankreuzen.
 
Der Versand der Briefwahlunterlagen kann jedoch erst erfolgen, wenn die amtlichen Stimmzettel für die Bundestags- und die Landratswahl hier eingegangen sind.
 
Die Lieferung der Stimmzettel wird frühestens am 18.08.2017 erwartet.
 
Wer seine Stimme schon vor dem Wahlsonntag abgeben möchte (dies ist auch Briefwahl), kann dies im Direkt-Wahlbüro im Bürgerbüro  im Erdgeschoss des Bürgerzentrums,  welches voraussichtlich ab dem 21.08.2017geöffnet ist, zu folgenden Öffnungszeiten tun:

Montags bis freitags von 8:00 – 12:.00 Uhr, sowie
montags von 18:00 –  20:00 Uhr,
dienstags von 14:00 – 17:00 Uhr,
donnerstags von 14:00 – 17:30 Uhr und
samstags von 10:00 – 12:00 Uhr.
 
Hier empfiehlt sich vor dem Gang in das Bürgerbüro, zuvor telefonisch unter der Tel. Nr. 02196 710-106 im Wahlbüro nachzufragen, ob die amtlichen Stimmzettel schon vorliegen, ohne die die Direktwahl nicht möglich ist.
 
Für die Direktwahl ist ein Personalausweis oder Reisepass sowie die Wahlbenachrichtigung mit dem ausgefüllten Wahlscheinantrag (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) dem Direktwahlbüro vozulegen.

 

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.