Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, für die Jahrgangsstufe 5 der Gesamtschule Wermelskirchen im Schuljahr 20024/25 die Einrichtung einer Mehrklasse bei der Bezirksregierung Köln gem. § 81 Schulgesetz zu beantragen.
Ziel ist es, die genehmigte Zügigkeit auf sechs zu erhöhen, damit auch die bisher abgelehnten Schülerinnen und Schüler im Sommer an die Gesamtschule gehen können.
Außerdem wird die Verwaltung den räumlichen Bedarf hinsichtlich einer langfristigen Lösung zur Sicherung ausreichender Kapazitäten der Gesamtschule prüfen. Dabei werden städtische Grundstücke und auch Immobilien berücksichtigt. Anschließend soll ein Konzept zur baulichen Entwicklung der Gesamtschule mit dem Ziel einer Sechszügigkeit auf folgender Grundlage vorgelegt werden: Bauliche Erweiterung der Schulgebäude am Standort Wirtsmühle für die Jahrgangsstufen 5 – 10 und die Entwicklung eines weiteren Standorts für die Jahrgangsstufen 11 – 13.
Sobald ein belastbares bauliches Konzept vorliegt, wird ein Antrag auf Genehmigung einer sechszügigen Gesamtschule gestellt.
Der Rat entscheidet darüber am Montag, 26. Februar, um 17 Uhr im großen Saal des Bürgerzentrums.
Beitragsfoto © Stadt Wermelskirchen/ Kellermann