Zahlungsverkehr der Stadtkasse weiterhin beeinträchtigt 

Erneut weist die Stadt Wermelskirchen darauf hin, dass sich aufgrund der Cyber-Attacke auf den IT-Dienstleister der Stadtverwaltung der Versand der Bescheide für die Grundsteuer inklusive sonstige Abgaben, der Hundesteuer und der Gewerbesteuer verzögert. 

Mit diesen Bescheiden werden die Grundsteuern (Grundsteuer A und Grundsteuer B) und die Gebühren für die Abfall- und Niederschlagwasserentsorgung für das aktuelle Jahr festgesetzt. Außerdem wird damit die Vorausleistungen der Schmutzwassergebühren und auch die Hunde- und Gewerbesteuer veranlagt. 

Wann genau mit der Zusendung der Grundbesitzabgabenbescheide zu rechnen ist, kann die Stadt Wermelskirchen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weiterhin nicht abschätzen und auch nicht beeinflussen.

Die zum aktuellen Zeitpunkt für die Jahres-Sollstellung 2024 bereits in einem sehr eingeschränkten Rahmen möglichen und notwendigen Arbeiten werden derzeit durchgeführt.  

Die Beeinträchtigungen durch den Cyberangriff haben auch den Zahlungsverkehr in der Stadtkasse massiv getroffen. Dies gilt für alle Arbeiten in der Stadtkasse und besonders auch für das Einziehen von Lastschriften und das automatische Verbuchen von Zahlungseingängen.  

Eine Grundlage für das Einziehen von Lastschriften der Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer und Hundesteuer liegt zum 15. Februar 2024 (I. Quartalsfälligkeit 2024) nicht vor. Die Stadtkasse bittet darum, von freiwilligen Zahlungen abzusehen. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, werden diese in der Presse und auf der Website der Stadt Wermelskirchen bekanntgegeben. 

Die Stadtverwaltung Wermelskirchen bittet um Verständnis für die Verzögerungen.

Beitragsfoto © AI_FWK

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