Bürgerhaus Bergischer Löwe hält die AfD draußen

Den Beitrag entnehmen wir mit freundlicher
Genehmigung dem Bürgerportal Bergisch Gladbach

Der Bergische Löwe gehört nicht der Stadt Bergisch Gladbach allein, drei weitere kleinere Gesellschafter sind beteiligt. Gemeinsam haben sie jetzt beschlossen, den Theatersaal für den geplanten „Populistischen Ascherfreitag“ der AfD nicht zu vermieten. Vier zwischenzeitlich angemeldete Gegendemonstrationen verlieren damit ihr Ziel – ohnehin sind weitere Proteste in Bergisch Gladbach geplant.

In einer Mail teilt die Stadt Bergisch Gladbach mit, die Gesellschafterversammlung der Bürgerhaus Bergischer Löwe GmbH habe beschlossen, „keinen Mietvertrag mit der AfD bezüglich einer von dieser Partei für den 16. Februar 2024 geplanten Veranstaltung abzuschließen“. Die Veranstaltung könne damit nicht stattfinden.

Für diesen Termin hatte die AfD Rhein-Berg einen „Populistischen Ascherfreitag“ im Bergischen Löwen angekündigt, unter Teilnahme u.a. von Maximilian Krah, dem rechtsextremen Spitzenkandidaten der Partei für die Europawahl. Ein entsprechender Bericht des Bürgerportals hatte für viel Protest in der Bevölkerung gesorgt. Bis heute wurden bereits vier Gegendemonstrationen bei der Polizei angemeldet.

Keine Mehrheit, aber größter Gesellschafter

Die Stadtverwaltung gibt jetzt keine ausdrückliche Begründung für die Entscheidung an. Statt dessen verweist sie darauf, dass der Bergische Löwe „nicht im Mehrheitseigentum der Stadt Bergisch Gladbach steht, sondern gemeinsam mit weiteren nicht-städtischen Gesellschaftern gehalten“ werde.

Daher habe zunächst eine Gesellschafterversammlung einberufen werden müssen – die nun gegen einen Vertrag mit der AfD entschieden habe. Der Geschäftsführer Norbert Pfennings wurde deshalb angewiesen, den Mietvertrag für den 16. Februar nicht abzuschließen. 

Formal ist die Darstellung der Verwaltung korrekt, sie halte keine Mehrheit an der Bergischer Löwe GmbH. Mit exakt 50 Prozent ist sie davon aber nur haarscharf entfernt und mit großem Abstand größter Gesellschafter. Drei weitere Anteile von jeweils 16,67 Prozent werden gehalten vom Stadtsportverband, der Gesellschaft Erholung e.V. und einer Eigentümergesellschaft, die früheren Besitzern der Immobilie gehört.

Womit es naheliegend ist, dass die Entscheidung gegen die AfD von der Stadt und von Bürgermeister Frank Stein ausgegangen ist. Er ist mit diesem Amt automatisch Vorsitzender der Gesellschafterversammlung.

Bei ähnlichen Entscheidungen in anderen Städten hatte die AfD Klagen eingereicht, die unterschiedlich ausgegangen sind; die Eigentumsverhältnisse spielen dabei eine wichtige Rolle. Grundsätzlich müssen Kommunen Parteien gleichen Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu gewähren; daher hatte die Stadt bei früheren Gelegenheiten den Ratssaal Bensberg zur Verfügung stellen müssen.

Vier Gegendemonstrationen in Vorbereitung

Im Laufe der Woche waren vier Gegendemonstrationen für den 16. Februar bei der Polizei angemeldet worden. Im Hintergrund liefen jedoch Gespräche der Anmelden:innen, sich au eine gemeinsame Aktion zu einigen. Das war ihnen auch von der Polizei nahegelegt worden, die bislang keine Bestätigungen verschickt hatte.

Unabhängig von der AfD-Veranstaltung bemühen sich eine ganze Reihe von zivilgesellschaftlichen Akteuren, ein breites Bündnis für Demokratie und Menschenrechte zu formieren. Dazu findet am Donnerstagabend eine offene Zoom-Konferenz statt.

Bei einer ersten spontanen Demonstration hatte am 21. Januar eine erste Demonstration in Bergisch Gladbach gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus mit rund 1500 Teilnehmer:innen stattgefunden.

Beitragsfoto © Thomas Merkenich

Kommentar (1) Schreibe einen Kommentar

  1. Die Privatisierungen von öffentlichen Eigentum und öffentlicher Aufgaben hatten in der Stadt Bergisch Gladbach immer mehrere Ziele. Zum einen ermöglichen diese Konstruktionen mit Beteiligungsgescllschaften gGmbH oder GmbH zum Teil eine Reduzierung des arbeitsrechtlichen Möglichkeiten für Mitarbeiter*innen inkl. Senkung der Personalkosten und bringt steuerrechtliche Vorteile für die kommunalen Haushalte. Auf der andere Seite hat dies immer zum Ziel kommunale Eigentum und öffentliche Aufgaben der demokratischen Kontrolle der Mitglied des Rats zu entziehen und durch kalte jährliche Geschäftsberichte zu ersetzen. Öffentliche Aufgaben und Finanzmittel werden in den Beteiligungsgesellschaften nur noch von wenigen Vertreter*innen der großen Fraktionen und dem Bürgermeister kontrolliert, während alle anderen demokratisch gewählten Bürgervertreter*innen aktiv rausgehalten werden. Rückfragen der einzelnen Ratsmitglieder oder kleiner Fraktionen können so abgewehrt werden und bleiben mit Verweis auf die Rechtslage fast immer unbeantwortet.

    Das bedeutet nicht, dass diese kommunale Beteiligungsgesellschaften (und davon hat die Stadt Bergisch Gladbach einige) keinen guten Arbeit für die Bürger*innen machen. Das trifft sicher nicht für die Bergischer Löwe GmbH zu, denn ich bin immer wieder erstaunt, was die alles hinbekommen. Herr Pfennings macht mit seinem Team einen sehr guten Job. Die jetzige couragierte Entscheidung den eigentlich „öffentlichen Raum“ nicht an die AfD zu vermieten, verdient unseren ausdrücklichen Respekt, denn die Gesellschafter*innen signalisieren damit ihren Willen zum Widerstand gegen Rechts, Rechtsextremisten und Rassismus. Danke!

    Allerdings ist zu erwarten, dass ein Gericht feststellen wird, wem das Bürgerhaus Bergischer Löwe tatsächlich gehört und dass die kommunale Beteiligungsgesellschaft am Ende gerichtlich gezwungen werden könnte, den Raum zu vermieten. Die Privatisierungskonstruktionen gelangen an die Grenzen ihrer Möglichkeiten und werden selbst arbeits-, steuer- und finanzrechtlichen Fragen regelmässig von Verwaltungsgerichten auf einen anderen Weg gebracht. Einige Beispiele in anderen Städten zeigen, dass die AfD sich regelmässig (nicht immer) vor Gericht durchsetzen konnte. Die Anmelder*innen der Demonstrationen gegen die AfD-Versammlung haben sich verständigt und bleiben auf Kurs und halten mindesten bis zur juristischen Klärung an einer gemeinsamen Demonstrationen fest. Das wird am Abend im Rahmen der Videokonferenz Thema sein: https://us02web.zoom.us/j/84898772662?pwd=clZpamdmd2xTUU9OSThWRURwN3pvQT09 Do. 1.2.2024, ab 19:30 Uhr besprochen.

    Es ist also noch kein Grund jetzt einen Sieg zu feiern udn sich zu entspannen, denn da sind wir noch nicht. Wir müssen weiter gemeinsam daran arbeiten und erst wenn der letzte und die letzte AfD-ler*innen durch freie Wahlen aus den Parlamenten rausgewählt wurden, können wir gemeinsam feiern. Bis dahin müssen wir noch einiges tun! Wir werden sehen, aber der Versuch ist es wert! Danke!

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