Kölner Kitas: Sing-Verbot für bekannte Weihnachtslieder

Kinder in Kölner Kitas dürfen das Lied “In der Weihnachtsbäckerei” bei Auftritten nicht mehr singen, da ansonsten Gema-Gebühren anfallen. Gema ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Das sorgt für Kritik seitens Eltern und Kita-Leitungen, wie Leslie Heuer auf so-köln berichtet.

Bundesländer wie Baden-Württemberg und Bayern sollen bereits Rahmenverträge mit der Gema abgeschlossen haben, NRW nicht. Laut NRW-Familienministerium liege die Verantwortung von Lizenzvereinbarungen bei den einzelnen Kita-Trägern. Die Landesregierung in NRW fühle sich nicht zuständig, einen solchen Vertrag abzuschließen – obgleich die Kitas in die Zuständigkeit der Länder fallen.

Das bedeutet, dass für das Singen beliebter Kinder- oder Weihnachtslieder bei öffentlichen Veranstaltungen Gebühren fällig werden. Dazu gehört etwa das Lied “In der Weihnachtsbäckerei” von Rolf Zuckowski.

Musikwerke sind urheberrechtlich geschützt und die Gema vertritt die Rechte von Komponist:innen und Musikschaffenden. Sie erhebt Gebühren für die öffentliche Nutzung der Werke. Dies gilt auch für Kita-Veranstaltungen, bei denen Kinderlieder gesungen oder aufgeführt werden.

Der münsterländische Kita-Sprecher Björn Schmitz betont, dass die musikalische Früherziehung darunter leide, wenn beliebte Kinderlieder nicht gesungen werden dürften. Die Beschwerden seien allerdings nicht neu: Bereits seit mehreren Jahren gebe es scharfe Kritik seitens Eltern und Kitas gegenüber der Gema-Gebühren bei der Nutzung von Kinderliedern.

Der Gemeinderat von Recke, einer Gemeinde in NRW, plant offenbar, eine Petition für einen Rahmenvertrag mit der Gema beim Landtag in Düsseldorf einzureichen.

Kommentar (1) Schreibe einen Kommentar

    • Herr Thomas Liebscher
    • 16.12.23, 11:59 Uhr

    Diese Initiative ist aus meiner Sicht dringend nötig und müsste vlt sogar noch umfassender sein. Denn: Liedgut ist Kulturgut. Wenn die nachfolgenden Generationen diese Lieder nicht mehr hören, werden sie schlicht vergessen. Am Ende wird man feststellen müssen, dass der kommerzielle Gedanke zu einem kulturellen Identitätsverlust geführt hat. Und Einnahmen aus urheberrechtlich geschützten Liedern werden dann auch nicht mehr erzielt. M.E. müssten die Gebühren für Lieder gemildert oder doch zumindest in Anlehnung an die Restlaufzeit des Schutzzeitraums gestaffelt werden. Wenn da nicht bald etwas passiert, wird die Adventszeit bald noch sinnentleerter als ohnehin schon.

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