Bundesnotbremse im Kreis wird aufgehoben

Rheinisch-Bergischer Kreis | Das Land NRW hat offiziell festgestellt, dass die Inzidenz im Rheinisch-Bergischen Kreis stabil unter 100 liegt und die Bundesnotbremse ab Freitag nicht mehr gilt. Damit darf die Außengastronomie ab dem 21.5. starten, die Ausgangssperre fällt weg, Geschäfte können auf Terminbuchungen verzichten, Freibäder dürfen öffnen. Aber nach wie vor gelten viele Auflagen.

Die Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums regelt, dass die Bundesnotbremse im Rheinisch-Bergischen Kreis wie in zwölf weiteren Städten und Kreisen am Freitag ab 0:00 Uhr außer Kraft tritt. Da die Inzidenz fünf Werktagen in Folge unter 100 lag, sind die Voraussetzungen für eine Reihe von Lockerungen des öffentlichen Lebens gegeben.

Lockerungen gibt es vor allem unter freiem Himmel. Und oft nur für diejenigen, die einen aktuellen Test vorlegen können, geimpft oder genesen sind. 

Die Corona-Tests sind ab Freitag 48 Stunden gültig, in der Bundesnotbremse waren 24 Stunden festgeschrieben.

Tests, Geimpfte und Genesene
Die Tests müssen von einer offiziellen Ausgabestelle bestätigt sein, auf Papier oder elektronisch. Sie sind 48 Stunden statt nur 24 gültig. Kinder bis sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit, sie müssen den Impfausweis oder einen positiven PCR-Test vorlegen, der mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Die Daten werden mit dem Personalausweis abgeglichen.

Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
Die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr fällt weg. Für Kontakte gelten zwei alternative Maßgaben:

  • eigener Haushalt plus 1 Person (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren)
  • 5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren)
  • Private Veranstaltungen sind weiterhin nicht zulässig.

Gastronomie
Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig. Die Kontaktdaten müssen notiert werden.

Es gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen bei der Zahl der Personen, die an einem Tisch sitzen dürfen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt, Kinder bis 14 ebenfalls nicht.

Masken können am Tisch abgelegt werden, müssen aber beim Eintritt oder beim Gang zu Toilette getragen werden.

Beherbergung
Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen mit negativem Testergebnis sind zulässig.

Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität sind zulässig,Voraussetzung ist auch hier ein negatives Testergebnis bzw. Impf-Genesungsnachweis.

Einzelhandel
Alle Geschäfte sind auch ohne Terminvereinbarung geöffnet.

Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung gehören sind weiterhin nur mit negativem Testergebnis bzw. Impf-/Genesungsnachweis zugänglich. Pro 20 Quadratmeter darf nur ein Kunde eingelassen werden.

Kultur
Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis sind möglich. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden.

Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

Freizeit
Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, Voraussetzung: negatives Testergebnis.

Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Begrenzung der Besucheranzahl Voraussetzung ist negatives Testergebnis.

Sport
Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen ist erlaubt.

Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahre.

Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis wieder erlaubt ( bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan).

Schulen und Kitas
Schulen, Kitas
Zunächst gilt in den Schulen weiter der Wechselunterricht und in Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb. Allerdings hatte Ministerpräsident Armin Laschet heute angekündigt, dass der Wechselunterricht ab dem 31. Mai in den Regionen beendet werden soll, in denen die Inzidenz unter 100 liegt. Damit wird es in den Schulen bald wieder einen vollen Regelbetrieb geben.

Tagungen, Kongresse, Messen
… sind weiterhin nicht zulässig. Sie kommen erst bei einer Inzidenz von unter 50 ins Spiel.

Hier eine tabellarische Übersicht des Bürgerforums Bergisch Gladbach, aus der die weiteren Schritte zu entnehmen sind, wenn die Inzidenzwerte weiter sinken:

Hier die aktuelle Coronaschutzverordnung:

Beitragsfoto © cottonbro (Pexels)

Kommentar (1) Schreibe einen Kommentar

  1. Vielen Dank, dass Sie Ihren Artikel geteilt haben. Es ist sehr hilfreich für mich.

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