Corona-Impfstrategie: Land und Kommunen verständigen sich über weiteres Vorgehen

Strukturen in Kreisen und kreisfreien Städten sollen im Dezember stehen

Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW:

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat sich mit den Landräten der Kreise und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Impfstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen verständigt. In Telefonschaltkonferenzen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen informierte Minister Laumann über die Planungen des Gesundheitsministeriums zur Einrichtung der Impfzentren.

Zudem wurde ausführlich über die Rolle der Kommunen beim Aufbau und Betrieb der notwendigen Impfstrukturen gesprochen.

„Mir ist es wichtig, frühzeitig mit allen Beteiligten über den weiteren Weg in Sachen Impfstrategie zu sprechen. Die Impfkampagne ist eine enorme Kraftanstrengung. Deshalb kommt es auf die Unterstützung und Zusammenarbeit aller relevanten Akteure an. Neben dem Land Nordrhein-Westfalen gehören selbstverständlich auch die Kreise und kreisfreien Städte und die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu“, erklärte Minister Laumann.

Nach dem heutigen Tag sei seine Zuversicht, dass die Impfstruktur bis Mitte Dezember stehe, noch einmal deutlich gewachsen.

Minister Laumann: „Ich danke allen Beteiligten, insbesondere den Kommunen und den Akteuren des Gesundheitswesens, dass sie mit uns an einem Strang ziehen, um diese Herkulesaufgabe zu bewältigen. Wir haben uns heute darauf verständigt, dass die Kommunen für die Einrichtung und Organisation der Impfzentren vor Ort zuständig sind. Und um das von vornherein deutlich zu machen: Bund und Land werden – jeweils zur Hälfte – die anfallenden Kosten übernehmen.”

Das Land trägt die Verantwortung für den Gesamtprozess des Verimpfens einschließlich der Logistik für die Impfstoffe und das Impfzubehör. Dazu gehört unter anderem die Verteilung der Impfstoffe bis hin zu den Impfzentren vor Ort.

Der Bund ist für die Beschaffung des Impfstoffs verantwortlich.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen den medizinischen Teil (inklusive IT-Bereich) und die kommunale Ebene soll den nicht-medizinischen Teil der Impfumsetzung übernehmen.

Mit Blick auf die kommunale Ebene bedeutet das, dass die Kreise und kreisfreien Städte für die Organisation geeigneter Standorte und Räumlichkeiten für die Impfzentren, die Ausstattung (zum Beispiel Mobiliar und Gebäudemanagement) und die Stellung des entsprechenden (nicht-medizinischen) Personals verantwortlich sein sollen. Personal wird etwa zur Durchführung der Anmeldung der zu Impfenden sowie für den Sicherheitsdienst benötigt. 

Vorgesehen ist zumindest ein Impfzentrum pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt. Die Größe der Impfzentren richtet sich nach dem Bevölkerungsanteil in dem jeweiligen Kreis oder der Stadt.

Teil der Impfzentren sollen zudem auch die mobilen Impfteams sein, die in prioritär aufzusuchenden Einrichtungen des Gesundheitswesens (zum Beispiel Pflegeeinrichtungen) vor Ort Impfungen durchführen.

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