Aus dem Ausschuss für Soziales und Inklusion

VON MICHAEL FAUBEL

Wermelskirchen | Am Donnerstag, dem 27.02.2020, tagte im Rathaus der Ausschuss für Soziales und Inklusion.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht Netzwerk Wohnungsnot“ stellte der Sozialarbeiter Andreas Schütz von der Diakonie und der Caritas, das 1993 gegründete Netzwerk Wohnungsnot vor. Dabei handelt es sich nicht um eine Wohnungsvermittlung, sondern das Netzwerk gibt Hilfen für Menschen, die von Wohnungsverlust bedroht oder von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Im Jahre 2019 hatte das Netzwerk im Rheinisch Bergischen Kreis 571 Personen zu betreuen, davon waren 21 Personen aus Wermelskirchen.

Herr Schütz erklärte, daß es seit 2017 einen Anstieg der Anzahl der Wohnungslosen gebe und das Netzwerk mit den Problemen des fehlenden bezahlbaren Wohnraumes und der ansteigenden Mietpreise zu kämpfen habe. Desweiteren verwies Herr Schütz auf die im Jahre 2019 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gegründete Landesinitiative Endlich ein ZUHAUSE. Diese hat das Ziel, die Obdachlosigkeit zu bekämpfen.

Werner Allendorf von der CDU teilte mit, dass der Bauverein Wermelskirchen kein großes Interesse am Sozialen Wohnungsbau bekundet habe und man deshalb die Rheinisch-Bergische Siedlungsgesellschaft hinzuziehen sollte.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Seniorenbeirat“ berichtete Benno Klinke dem Ausschuss über die Teilnahme an den Gesundheitstagen und der sehr erfolgreichen Lichterfahrt. Als nächstes sei unter anderem die Müllsammelaktion am Tag der Sauberen Stadt zusammen mit dem KiJuPa geplant.

Dann folgte der Tagesordnungspunkt „Beirat für Menschen mit Behinderungen“. Frau Sprenger, Vorsitzende des Beirats für Menschen mit Behinderungen, berichtete, daß die App für Menschen mit Behinderung des Rheinisch Bergischen Kreises auf einem guten Weg und bis Sommer 2020 fertig gestellt sei. Weiter teilte sie mit, dass es für die Verwaltung die Möglichkeit der Nutzung eines Druckers in Bergisch Gladbach gebe, auf dem man Schriftstücke in Brailleschrift erzeugen kann. Ebenso spricht sich der Beirat für Menschen mit Behinderungen ausdrücklich dafür aus, dass die Senioren- und Pflegeberatung in Wermelskirchen verbleibt.

Dann brachte Frau Sprenger das Thema des Standortes des Ordnungsamts ein. Menschen mit Behinderungen, die diese Stelle des Ordnungsamtes etwa wegen der Wohngeldberatung oder der Ausfertigung eines Behindertenparkausweises aufsuchen müssten, sei es sehr schwer oder gar nicht möglich, dort in die Räumlichkeiten zu gelangen. Auch einen Termin vereinbaren zu müssen, sei bei einigen Erkrankungen schon eine große Hürde. Der Beirat empfehle dem Sozialausschuss, das Ordnungsamt verlegen zu lassen, so dass es barrierefrei erreichbar sei.

Dazu meldete sich Bürgermeister Rainer Bleek zu Wort. Er erklärte, im Rathaus sei zu wenig Platz für die Verwaltung. Deshalb seien die einzelnen Ämter befragt worden, wer freiwillig in andere Räume außerhalb des Rathauses umziehen würde. Keines der Ämter habe darauf positiv reagiert. Auch der Vorschlag des Beirats für Menschen mit Behinderungen, das Rechnungsprüfungsamt zu verlegen, komme nicht in Betracht, da sehr viele Ämter nah mit dem Rechnungsprüfungsamt zusammenarbeiten müssten. Ebenso sei es überhaupt sehr schwer, externe Räume zu bekommen. Auch den Vorwurf des Beirats für Menschen mit Behinderungen, dass man ein ignorantes und unsoziales Verhalten von einem sozialdemokratischen Bürgermeister nicht erwartet hätte, wies Bleek strikt von sich. Seiner Ansicht nach, handele es sich hierbei eher um parteipolitische Interessen im Zuge des Wahlkampfes. Dem wiedersprach Frau Sprenger, es habe keine Abstimmung zu diesem Thema mit der CDU-Fraktion stattgefunden.

Rainer Bleek berichtete weiter, er habe die Räumlichkeiten in Bezug auf die Bauordnung prüfen lassen und ebenso juristische Prüfungen durchführen lassen. Als Fazit habe sich ergeben, daß die Lage dieses Bereiches vom Ordnungsamt zulässig sei und keine Diskriminierung darstelle. Ebenso läge hier keine Zuständigkeit der Politik vor, die Verlegung liege im Ermessen des Bürgermeisters. Nach Auskunft des Bürgermeisters besuchten lediglich zwei Menschen mit Behinderungen pro Monat das Ordnungsamt,so dass eine Terminanfrage im Bürgerbüro durchaus im Bereich des Zumutbaren sei. Das wäre ja beispielsweise auch bei einem Arztbesuch üblich.

Bei den Mitarbeitern des Ordnungsamtes sei ein Spontanbesuch in der Regel ohnehin nicht möglich, da diese sich auf Grund ihrer Tätigkeiten außerhalb des Rathauses nicht permanent in den Räumlichkeiten aufhielten. Im Grunde sei es auch möglich, einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Mit Zustimmung der anwesenden Ausschussmitglieder wurde der Vorschlag von Henning Rehse von der Fraktion WNK UWG Freie Wähler ins Protokoll aufgenommen, dass die Verwaltung einen zeitnahen Umzug des Teilbereiches des Ordnungsamtes in das Gebäude der alten Polizeistation im Rahmen der Möglichkeiten prüfen möge.

Nachdem zu weiteren Tagesordnungspunkten Abstimmungen stattgefunden hatten und Frau Dehnen von der Verwaltung mitteilte, dass nun der Termin für den runden Tisch zum Thema Obdachlosenunterkunft feststehe und nunmehr die Fraktionen Mitglieder zu diesem runden Tisch benennen müssten, wurde die Ausschusssitzung beendet.

Kommentar (1) Schreibe einen Kommentar

    • Andreas Willinghöfer
    • 29.02.20, 11:04 Uhr

    Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung sicherzustellen ist keine Frage, die juristisch überprüft werden muss sondern eine Frage der Haltung und des Respekts. Barrierefreiheit ist eine Selbstverständlichkeit für alle öffentlich zugänglichen Orte. Die Feststellung des Herrn Bleeks, das Ordnungsamt würde lediglich von zwei Menschen mit Behinderung im Monat besucht, ist haarsträubend absurd. Die Anderen kommen wahrscheinlich nicht die Treppe hoch.
    Als Vertreter der Evangelischen Kirchengemeinde im Beirat für Menschen mit Behinderung verwahre ich mich strikt gegen den Vorwurf, der Beirat habe sich vor einen parteipolitischen Karren spannen lassen. Die uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist kein Wahlkampfthema sondern ein selbstverständliches Menschenrecht!
    Das ist wahrscheinlich noch nicht überall angekommen, obwohl es selbstverständlich sein sollte. Wie gesagt, eben alles eine Frage der Haltung.

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