Zwischenruf – Zur Entscheidung in Sachsen

VON STEFAN WIERSBIN

Ich lese gerade einen Bericht der Süddeutschen Zeitung zum Urteil der Verfassungsrichter in Sachsen zur Kandidatenliste der AfD. Selbst nach diesem Urteil darf die AfD mit 30 Kandidaten antreten, – der Wahlausschuss Sachsen hatte nur 18 Kandidaten zugelassen. Dennoch stellt sich die AfD als Opfer dar. Selbstkritik oder gar das Eingeständnis, dass man die Kandidaten fehlerhaft aufgestellt hat, kommt dieser angeblichen Alternative nicht in den Sinn.

https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-sachsen-liste-1.4566422

In Stralsund wirft ein lokaler AfD-Funktionär der Bundeskanzlerin vor laufenden Kameras vor, sie habe die Bundesrepublik in eine Diktatur verwandelt. Die Reaktion der Kanzlerin zeigte allen Anwesenden und allen Zuschauern an den Bildschirmen, wie lächerlich dieser Vorwurf ist. – Wie lächerlich dieser Vorwurf ist, zeigt unter anderem auch das Urteil des Verfassungsgerichts Sachsen und die Tatsache, dass die AfD diese Klage einreichen konnte. – Dass es zu kritischen Fragen bei der Kandidatenliste gekommen ist, unabhängig von den Kandidaten, hat sich die AfD selbst zu zuschreiben. Sie hat ihre Kandidaten auf zwei Parteitagen, mit zwei unterschiedlichen Wahlverfahren aufgestellt. Daran war nur diese Partei beteiligt, sonst niemand.

Das Hohe Lied der AfD im politischen Diskurs in unserem Land unter dem Dauer-Titel „Opfer“ wird weder besser noch richtiger durch die ewige Wiederholung. – Ich persönlich kann es nicht mehr hören!

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