Abschiebungen und “freiwillige Ausreisen”

Zahlen und Fakten vom Mediendienst Integration

Berlin | Im ersten Halbjahr 2019 wurden 11.496 Personen aus Deutschland abgeschoben. Das sind rund 6 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Auch die Zahl der geförderten „freiwilligen“ Ausreisen ging zurück. Doch wie schon 2018 haben deutlich mehr abgelehnte Asylsuchende das Land verlassen als “ausreisepflichtig” geworden sind.

Eine Abschiebung ist eine staatliche Zwangsmaßnahme: Die Polizei bringt einen Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsstatus außer Landes – im äußersten Fall mit Gewalt. Immer öfter fordern Politiker ein konsequenteres Durchgreifen bei Abschiebungen. Doch nicht jeder abgelehnte Asylbewerber ist “unmittelbar ausreisepflichtig” und viele verlassen das Land freiwillig.

Wie viele Abschiebungen und “freiwillige Ausreisen” gibt es? Im ersten Halbjahr 2019 wurden etwa 11.500 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Rund 4.200 von ihnen wurden im Rahmen der Dublin-III-Verordnung in andere europäische Länder überstellt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist die Zahl der Abschiebungen um 6,2 Prozent zurückgegangen. 

(Quelle: für 2019: Bundestagsdrucksache 19/12240, Seite 2; für 2018: Bundestagsdrucksache 19/3702, Seite 3 und 10; eigene Berechnung)

Rund 6.800 Menschen haben das Land nach vorläufigen Schätzungen mithilfe des sogenannten REAG/GARP-Förderprogramms verlassen. Fast 4.000 von ihnen waren “ausreisepflichtig”. Die Zahl der geförderten Rückreisen ging im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um etwa 24 Prozent zurück. 

(Quelle für 2019: Bundestagsdrucksache 19/12240, Seite 60 f.; für 2018: Bundestagsdrucksache 19/3702, Seite 56; eigene Berechnung)

Im Gesamtjahr 2018 gab es etwa 23.600 Abschiebungen (davon waren rund 9.200 Dublin-Überstellungen) und rund 16.000 geförderte Ausreisen im REAG/GARP-Programm, darunter etwa 10.000 von ausreisepflichtigen Personen.

(Quelle: Bundestagdrucksache 19/8021, Seiten 2 ff und 66, eigene Berechnungen)

Neben REAG/GARP gibt es auf Bundesebene weitere Rückkehr- beziehungsweise “Reintegrationsprogramme”. Zudem verfügen neun von 16 Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz) über landeseigene Rückkehr-Programme, um Ausreisende zu beraten und eventuell finanziell zu unterstützen. Je nach Bundesland ist die Rückkehr-Praxis sehr unterschiedlich: Einige Bundesländer bevorzugen freiwillige Rückreisen, während andere tendenziell mehr Menschen abschieben.

Inzwischen verlassen deutlich mehr abgelehnte Asylbewerber das Land als “ausreisepflichtig” werden. Im ersten Halbjahr 2019 gab es etwa 7.300 “Ausreiseentscheidungen” gegenüber abgelehnten Asylbewerbern. Im selben Zeitraum haben etwa 18.000 abgelehnte Asylbewerber Deutschland verlassen (inklusive Abschiebungen, “freiwillige Rückkehr” und Weiterreisen). 2018 gab es rund 19.000 “Ausreiseentscheidungen” und etwa 41.600 Ausreisen von abgelehnten Asylbewerbern. 

(Quelle: für 2019: Bundestagdrucksache 19/12240, Seiten 54 und 57; für 2018: Bundestagsdrucksache 19/8021, Seiten 60 und 63)

Wie viele Menschen werden an den Grenzen abgewiesen?

Wenn ein Ausländer “von außen” die Grenze der Bundesrepublik überschreiten will und dies von den Grenzbehörden verhindert wird, spricht man von “Zurückweisung”. Eine “Zurückschiebung” findet hingegen statt, wenn ein Ausländer bereits unerlaubt die Grenze überschritten hat. Im ersten Halbjahr 2019 wurden rund 1.500 Personen zurückgeschoben und etwa 6.900 zurückgewiesen. Im Gesamtjahr 2018 gab es rund 2.500 Zurückschiebungen und etwa 12.000 Zurückweisungen. 

(Quelle: für 2019: Bundestagdrucksache 19/12240, Seiten 14 und 20; für 2018: Bundestagsdrucksache 19/8021, Seiten 15 und 23; eigene Berechnungen)

Hier der Link zu einer kurzen Zusammenfassung der verschiedenen aufenthaltsrechtlichen Einstufungen von Flüchtlingen im „Ratgeber für Asylrecht“ und die dafür notwendigen Voraussetzungen.

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