10 Jahre UN-Behindertenkonvention

Vor zehn Jahren ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland mit der Zustimmung aller Bundesländer die UN-Behindertenkonvention. Viele Menschen mit einer Behinderung hofften und hoffen seitdem auf ein selbstbestimmtes Leben durch eine generelle Barrierefreiheit in allen Teilen der Gesellschaft. Mit der Ratifizierung wurden die allgemein gültigen Grundrechte nochmals ausdrücklich als Menschenrechte bekräftigt und das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot aufgrund einer Behinderung auf die Lebensbereiche von Menschen mit einer Behinderung konkretisiert.

Von einer vollständigen Umsetzung der UN-Behindertenkonvention sind wir auch zehn Jahre nach Inkrafttreten noch weit entfernt. Nach wie vor kann von einer gleichberechtigten, nichtdiskriminierenden Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung am gesellschaftlichen Leben, so wie es die UN-Konvention vorsieht, nicht die Rede sein.

Leider zeigen weder der Bund, noch die Länder entschlossene Anstrengungen, die Einhaltung dieser Menschenrechte umzusetzen. Die NRW- Landesregierung hat sich faktisch aus der Umsetzung im schulischen Bereich verabschiedet. Sie hat nur eine „unzureichende Antwort auf die menschenrechtlichen Anforderungen an schulische Inklusion“, wie es in einem Bericht zu einer Studie, am 04.02.2019 im REHACARE Magazin veröffentlicht, heißt.

In der Studie werden für das Land NRW durchaus Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention verzeichnet. Die Studie mahnt jedoch ein Gesamtkonzept für eine inklusive Bildungslandschaft, sowie einen inklusiven Arbeitsmarkt ohne Sonderstrukturen an. Hier scheint es, laut Bericht der Bundeszentrale für Politische Bildung, eine gegenläufige Entwicklung zu geben. Wie auch im Bereich Wohnen. Die Zahlen der Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit einer Behinderung sind zwischen 2008 und 2016 gestiegen. Im Bericht der Bundeszentrale für politische Bildung heißt es, aus meiner Sicht zu Recht:

„Auf der Ebene des allgemeinen gesellschaftlichen Bewusstseins ist es daher eine der größten Aufgaben für Staat und Gesellschaft, das menschenrechtliche Verständnis von Inklusion anzunehmen und den Spagat von Sonderwelten und Integration zugunsten von Inklusion aufzulösen. Praktisch kann das nur gelingen, wenn Inklusion als gesellschaftspolitisches Ziel verstanden wird, das große strukturelle Veränderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen erforderlich macht, und dafür die Voraussetzungen einschließlich Personal- und Ressourcenausstattung auch im großen Maßstab geschaffen werden, damit es erreicht und die gesellschaftliche Mehrheit überzeugt werden kann.“

Die vollständige Umsetzung der UN-Behindertenkonvention fordert mich als Heilerziehungspfleger auf allen Ebenen, denn diese verändert mein berufliches Selbstverständnis grundsätzlich. Sie beinhaltet jedoch auch eine Menge an Chancen, da sich mein Berufsfeld in Zusammenarbeit mit den Menschen mit einer Behinderung neu gestaltet.

https://www.bpb.de/apuz/284888/eine-dekade-un-

behindertenrechtskonvention-in-deutschlandhttps://www.rehacare.de/cgi-bin/md_rehacare/lib/pub/tt.cgi/10_Jahre_UN-Behindertenrechtskonvention_%E2%80%93_NRW_bleibt_in_der_Pflicht.html?oid=51854&lang=1&ticket=g_u_e_s_t

Kommentare (3) Schreibe einen Kommentar

    • Stefan Kind
    • 18.03.19, 21:28 Uhr

    Hallo Herr Wiersbin,

    Ihren Bericht verbuche ich unter der Rubrik der sozialdemokratischen Fensterreden – sozial ist Ihre SPD schon lange nicht mehr. Wenn Ihnen die Inklusion angeblich soviel wert ist, wie konnte es dazu kommen, dass meine Fraktion, die WNK UWG Freie Wähler, es war, die die sog. Inklusionshelfer erst wieder an den Schulen möglich gemacht haben. Hier hat übrigens der von Ihnen viel gescholtene Herr Henning Rehse (über den LVR Rheinland) Gelder generiert. Wo waren denn da Ihre Strategen, die gerne über Inklusion reden, aber nichts, nein gar nichts dafür tun (im täglichen Doing versteht sich – nicht im Bereich PR)? Im Ausschuss für Soziales und INKLUSION (Vorsitz: Frau Christel Reetz von der SPD) wollte sich die SPD, resp. die Vorsitzende, gar nicht über die Inklusionshelfer in Wermelskirchen unterhalten. Ich betone nochmals, der Ausschuss heisst Soziales und Inklusion. Gut, die Entscheidung fiel dann positiv für die betroffenen Menschen in einem anderen Ausschuss aus – für die SPD und Frau Reetz eine Blamage erster Ordnung!
    Links denken und rechts leben scheint wohl die neue Handlungsweise der SPD zu ein, da sind 15 % – x sicher vorprogrammiert….:)

    Ihnen einen schönen Abend…

    Viele Grüße,

    Stefan Kind

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    • Stefan Wiersbin
    • 19.03.19, 9:42 Uhr

    Guten Morgen Herr Kind,

    zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass ich hier nicht als Politiker der SPD, sondern als Privatperson bzw. als Fachkraft, – staatl. anerk. Heilerziehungspfleger (Fachkraft in der Hilfe für Menschen mit einer Behinderung) -, geschrieben habe. Dieses Recht, als Privatperson sich zu äußern, nimmt sich Ihr Fraktionsvorsitzender in den sozialen Medien auch, wie er mir, dort gegenüber vor geraumer Zeit betonte.
    Es ist gut, dass die Finanzierung der Inklusionshelfer an Schulen im Rheinisch Bergischen Kreis gesichert werden konnte. Jedoch ist mit dem Einsatz von Inklusionshelfer im schulischen Bereich noch bei weitem nicht die UN-Behindertenkonvention umgesetzt. Inklusionshelfer sind aus meiner Sicht die „Krücken“ die die Politik den Bildungseinrichtungen zur Umsetzung dieser UN-Konvention an die Hand gegeben hat. Es steht bei weitem nicht für jeden Schüler mit einer Behinderung ein Inklusionshelfer täglich und vor allem den ganzen Schultag zur Verfügung. – Für eine wirkliche barrierefreie Umsetzung im Bildungsbereich braucht es jedoch deutlich mehr. Mehr an Personal, – Lehrer und ausgebildete Inklusionshelfer -, mehr Investition in barrierefreie Infrastruktur. Darauf weise ich in meinem Bericht hin.
    Und ja, bei der Umsetzung der Behindertenkonvention hat Politik, auch die SPD, versagt. Keine politische Kraft hat nach der Ratifizierung des Vertragswerks ernsthaft an einem Konzept zur Umsetzung gearbeitet. Vieles von dem, was bisher bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention erreicht wurde, musste vor Gericht erstritten werden. Es wird Zeit, dass Politik ein einheitliches Konzept, mit einer klaren Zeitschiene, zur Umsetzung der Konvention erarbeitet und dieses der gesamten Gesellschaft vorstellt. Denn die Abschaffung der Sonderstrukturen für Menschen mit einer Behinderung wird unweigerlich zu einer Veränderung gesellschaftlicher Gegebenheiten führen müssen. – Dies ist weniger eine Aufgabe der Kommunalpolitik, als Aufgabe der Landes- und Bundespolitik.
    Die UN-Behindertenkonvention ist erst dann wirklich vollständig Umgesetzt, wenn wir als Gesellschaft die letzte Sonderstruktur für Menschen mit einer Behinderung abgeschafft haben.

    Gruß

    stefan wiersbin

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    • Grauganz
    • 19.03.19, 10:35 Uhr

    „Und in Amerikas lynchen sie Schwarze“

    Wo Sie, lieber Herr Kind, einen Beitrag aus dem Forum Wermelskirchen verbuchen, bleibt alleine Ihnen überlassen. Was nicht Ihnen alleine überlassen ist und bleiben kann, ist die Art und Weise Ihrer Kommentierung. Wenn Sie einen Beitrag lediglich als Vorwand nutzen, in einen verfrühten und mit eher derben Formulierungen garnierten Kommunalwahlkampf einzusteigen, entspricht das nicht den Usancen, die hier im Forum gelten.

    In dem Beitrag von Stefan Wiersbin geht es an keiner Stelle um den Wermelskirchener Sozialausschuß oder die Vorsitzende dieses städtischen Gremiums, den Landschaftsverband Rheinland oder die SPD, nirgendwo um die sozialpolitischen Forderungen der WNKUWG. Sie nutzen den Beitrag lediglich als Plattform für die Lobpreisung der WNKUWG und Ihres Vorsitzenden sowie zur Herabwürdigung ihrer politischen Konkurrenz durch die SPD in Wermelskirchen. Ihr Verfahren hat in Fachkreisen einen Namen: Whataboutism.

    „Und was ist mit (einem ganz anderen Thema) …?“ ist eine unsachliche Technik der Gesprächsführung , die, ursprünglich aus der Sowjetunion stammend (!), die Ablenkung zum Ziel hat etwa von unliebsamer Kritik durch Hinweise auf ähnliche oder andere, wirkliche oder vermeintliche Missstände auf der Seite des Kritikers.

    Als Whataboutism bezeichnet man das Vorgehen, auf Kritik, auf ein kompliziertes Problem eine Gegenfrage zu stellen oder ein anderes Thema aufzumachen, mit dem Ziel, den Gegner bloßzustellen, ohne seine Argumente zu widerlegen. In der Sowjetunion war als Erwiderung auf Kritik am Kommunismus häufig der Satz zu hören: „Und in Amerika lynchen sie Schwarze“.

    Ich grüße Sie dennoch freundlich in der Erwartung, daß Sie hier debattieren wollen und nicht stänkern

    Ihr

    Wolfgang Horn

    Antworten

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