Kultur-Genossen

Wermelskirchen | „Wir trinken uns unser Dorf schön.“ Mit diesem Motto hatten Andreas Döhl und Sven Kiebler von der Hülsenbuscher Genossenschaft „Traditionsgaststätte Jäger“ am gestrigen Nachmittag im Haus Eifgen die Lacher auf ihrer Seite. Im vollbesetzten großen Saal stellten die beiden vor, wie sie mit Hilfe einer Genossenschaft die vor dem Aus stehende Dorfkneipe Jäger im Gummersbacher Örtchen Hülsenbusch gerettet und zu einer wieder von der ganzen Dorfgemeinschaft, 850 Seelen immerhin, genutzten Dorfkneipe und einer altersübergreifenden Begegnungsstätte auch mit kulturellen Veranstaltungen gemacht haben.

Etwa 80 Interessierte hatten sich im Haus Eifgen versammelt, um Einzelheiten über die geplante Gründung einer Genossenschaft zu erfahren, mit der das Haus Eifgen erworben und dauerhaft als „selbstverwaltete“ Stätte für Kultur in Wermelskirchen betrieben werden kann. Die Crew aus den Reihen der hiesigen Kulturinitiative um Michael Dierks hatte sich in den letzten Wochen akribisch auf eine Genossenschaftsgründung und den Erwerb des Hauses Eifgen vorbereitet. Wirtschaftszahlen wurden zusammengestellt, Budgetpläne für die nächsten Jahre entwickelt, Ablaufpläne zur Gründung der Genossenschaft, ein Satzungsentwurf und die Überlegungen für die erforderlichen Gremien, kurzum: alle Formalia sind erledigt und wurden und werden vom Genossenschaftsverband geprüft.

Das Nahziel: Bis Ende März wollen die Kulturarbeiter 200 Anteilseigner mit je einem Anteil von € 500 für die Genossenschaft gewinnen. Dann können die bereits weit gediehenen Verhandlungen mit der finanzierenden Bank konkretisiert werden. Gegründet werden soll die Genossenschaft dann im August. Je mehr Genossen sich bis dahin am Erwerb und dem Betrieb des Hauses Eifgen als Kulturstätte beteiligen, desto geringer wird der Fremdkapitalbedarf und desto wahrscheinlicher wird die langfristige Absicherung der Kultstätte im Eifgental.

Michael Dierks stellte die Arbeitspläne und konkreten Zahlen vor, Volker Beckmann, Landeskoordinator der Schülergenossenschaft NRW,  erläuterte die Vorzüge einer Genossenschaft etwa im Vergleich mit einer GmbH. Kurz gesagt, verfügen in einer Kapitalgesellschaft jene mit einem großen Anteil auch über mehr Einfluß in der Gesellschaft. In einer Genossenschaft hingegen hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Anzahl seiner Anteile. Zudem gibt es keine „Nachschußpflicht“ im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Das ökonomische Risiko der Genossen beschränkt sich also auf das Investment seines Anteils.

Schließlich wurden Fragen aus dem Publikum zu Einzelheiten der geplanten Gründung beantwortet. Ein großer Teil der Fragen richtete sich auf den baulichen Zustand von Haus Eifgen und die Höhe des Investitionsbedarfs. Michael Dierks konnte darlegen, daß mehrere Begehungen mit Handwerkern, Ingenieuren und Architekten ergeben hatten, daß sich in den kommenden Jahren der Bedarf in überschaubaren Grenzen bewegen wird, die in den Wirtschaftsplänen bereits eingearbeitet sind.

Noch während der Informationsveranstaltung konnte die Kulturinitiative Wermelskirchen ihr 101. Mitglied begrüßen. Innerhalb von wenig mehr als zwei Jahren hat sich die Kulturinitiative auch zu einem zahlenmäßig beachtlichen Faktor in der hiesigen Kulturlandschaft entwickelt, der keinen Vergleich mit anderen Einrichtungen und Verbänden scheuen muß. Die Kulturinitiative Wermelskirchen ist eine einzige Erfolgsgeschichte.

Die Gründungsmannschaft für die Genossenschaft hat nunmehr auch ein Sonderkonto eingerichtet, auf das jetzt bereits Anteile eingezahlt werden können: 

Volksbank im Bergischen Land • Kontoinhaber: Kulturinitiative Wermelskirchen e.V. • IBAN: DE83340600940205371677

Es handelt sich um ein Sperrkonto als ein zweckgebundenes Guthabenkonto, über das nur die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder der Kulturinitiative Wermelskirchen e.V. nach Beschluss der Generalversammlung der Genossenschaft e.G. (= Gründungsmitglieder) verfügen können. Dieser Beschluss sieht ausschließlich entweder die Rückzahlung an die Einzahlenden im Fall der Nichtgründung oder die Übertragung des Guthabens auf das Geschäftskonto der Genossenschaft nach deren Gründung und Eintragung vor. Die Mitgliedschaft wird erst nach Gründung und Eintragung der Genossenschaft rechtskräftig.

Noch zwei weitere Informationsveranstaltungen sind geplant: Am Mittwoch, dem 20. Februar um 20 Uhr und am Sonntag, dem 10. März um 11 Uhr vormittags werden weitere Einzelheiten über die geplante Genossenschaftsgründung und den Fortgang des Unternehmens öffentlich gemacht.

Zu guter Letzt: der Wirtschaftsplan und die Entwürfe für die Satzung und das Konzept werden derzeit vom Genossenschaftsverband der Regionen abschließend geprüft. Nach der Prüfung wird die Kulturinitiative  diese Dokumente auf Anfrage über info@kultin-wk.de zum Download bereitstellen.

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