Tebroke zum Thema Grundsteuer

Rheinisch-Bergischer Kreis | Dr. Hermann-Josef Tebroke, Bundestagsabgeordneter der CDU im Rheinisch-Bergischen Kreis nimmt in seinem Newsletter Stellung zum Thema Grundsteuer und zum Entwurf von Finanzminister Scholz (SPD):

„Viele Vertreterinnen und Vertreter aus den Städten und Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises sprechen mich auf die derzeit im Raum stehende Neuregelung der Grundsteuer an. Infolge eines klaren Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist der Gesetzgeber aufgerufen, eine entsprechende Neuregelung zu schaffen. Mir ist an dieser Stelle besonders wichtig, dass sich die Kommunen weiterhin auf die für sie so wichtige Einnahmequelle verlassen können. 

Das heißt aber auch gleichzeitig, dass die in Rede stehenden Regelungen, und insbesondere das von Bundesfinanzminister Scholz favorisierte Modell, klar auf ihre Zweckmäßigkeit hin überprüft werden müssen. Wir als CDU/CSU Bundestagsfraktion wollen ein transparentes und möglichst einfach umsetzbares Model verabschieden. Die Neubewertung von Millionen in Deutschland existierender Grund- und Bodenwerte wird schon allein infolge dieser Anzahl ein enormer Kraftakt werden. Da dürfen den maßgeblichen Behörden nicht noch zusätzliche Erschwernisse auferlegt werden. Zudem werden wir als Union dafür Sorge tragen, dass das kommunale Hebesatzrecht erhalten bleibt, das den vor Ort nötigen individuellen Spielraum sicherstellt.“

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