Onlinezugangsgesetz (OZG) beschlossen

Grüner Bundestagsabgeordneter Maik Außendorf begrüßte weiteren Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung erklärt Maik Außendorf, digitalpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion:

“Heute ist ein guter Tag für die Digitalisierung und die Entbürokratisierung im Land. Wir erleichtern den Zugang und den Umgang der Menschen mit den Behörden nachhaltig. Wir haben ein schwieriges Erbe angetreten und endlich die entscheidenden Weichen für ein Recht auf digitale Verwaltung gestellt. Wir freuen uns, dass die Änderung des Onlinezugangsgesetzes heute im Bundestag beschlossen wurde. Dieser wichtige Schritt bei der Daueraufgabe Verwaltungsmodernisierung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen und bürgernahen Verwaltung, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft gerecht wird.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift die Erfahrungen des 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetzes auf und schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine schnellere Digitalisierung der Verwaltung. Einheitliche Standards und die zentrale Bereitstellung von IT-Komponenten – wie etwa die Authentifizierung bei Onlineanträgen oder beim Bezahlen – sollen es ermöglichen, Verwaltungsleistungen unkompliziert online zu erledigen.

Hervorzuheben ist dabei die Abschaffung des Schriftformerfordernisses, wodurch behördliche Anliegen vollständig elektronisch erledigt werden können, ohne dass eine zusätzliche Unterschrift oder ein physisches Dokument erforderlich ist. Hier haben wir als Koalition angeknüpft und den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch verbindlicher gestaltet und wichtige Akzente gesetzt: Bürgerinnen und Bürger erhalten ab 2029 einen verbindlichen Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes. Das Innenministerium soll innerhalb von zwei Jahren Standards festlegen, um die Interoperabilität zu gewährleisten.

Die Bundesbehörden sollen künftig vorrangig Open-Source-Software beschaffen, um Verfahren zu beschleunigen, die Zusammenarbeit zu verbessern und die Souveränität zu stärken. Zudem sollen die Bürgerinnen und Bürger die Wahl haben, wie sie Verwaltungsdienstleistungen authentifizieren und bezahlen wollen. Eine regelmäßige und unabhängige Evaluation sowie offene Daten des Monitorings sorgen für ein besseres Management und Transparenz.

Mit der Novellierung des Onlinezugangsgesetzes gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen Verwaltung und einem digitalen Staat. Damit stärken wir die Zukunftsfähigkeit unserer Verwaltung.”

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