Vor Gericht: Sind Radfahrer immer die Bösen?

VON JOACHIM ZAPPE

Dass Wermelskirchen nicht unbedingt das Image einer beliebten Radstadt hat, ist nicht erst seit dieser unsäglichen Geschichte um den gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstraße bekannt. Vieles, was in kleineren und größeren Städten außerhalb der „Kleinstadt mit Herz“ Positives für den Radverkehr organisiert und umgesetzt wird,  bleibt für die „Kleinstadt mit Herz für Autofahrer“ im Verborgenen oder wird sogar “erteufelt”. Kein Wunder, dass Wermelskirchen im Radklima-Test des ADFC regelmäßig auf hinteren Plätzen landet.

Aktuell  sorgt in der heimischen Rad-Szene ein Gerichtsurteil für Gesprächsstoff, das dieser Tage vor dem Amtsgericht Wermelskirchen gefällt wurde. Vor Gericht fanden sich ein Radfahrer und ein Autofahrer aus Wermelskirchen wieder. Ursprung des Verfahrens war, dass sich der Radfahrer auf enger Straße vom Autofahrer bedrängt und genötigt fühlte, der Autofahrer nicht den gebotenen, vorgeschriebenen Abstand beim Überholen einhalten konnte oder wollte. Ein Fall, wie er so oder ähnlich überall und bedauerlicherer immer wieder vorkommt. Im Verfahren, das von der Bußgeldstelle des Rheinisch Bergischen Kreises angestrengt worden war,  standen sich nun der Autofahrer als Beschuldigter und der Radfahrer als Zeuge gegenüber. Nach dem Urteil vor dem Wermelskirchener Amtsgericht sollten dann die Rollen vertauscht sein, nämlich Radfahrer Beschuldigter, Autofahrer Opfer. Fassungslosigkeit beim Radfahrer, der den Verlauf der Verhandlung nicht nachvollziehen und auch nicht auf sich beruhen lassen wollte. Er wandte sich deshalb Hilfe suchend an die lokalen Vertreter des  Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs, mit der Bitte, die Umstände des Streitpunktes einmal aus der Sicht des Verbandes zu betrachten.

Herausgekommen ist ein umfangreicher und lesenswerter Artikel auf der Internetseite des ADFC Rheinberg-Oberberg von Sabine Krämer-Kox, der Vorsitzenden des ADFC in Wermelskirchen/Burscheid. Nach eingehenden Recherchen zu dem Fall, inclusiv Lokalbesichtigung vor Ort, stellt sie nicht nur ihre Einordnung zu der abgelaufenen Gerichtsverhandlung im Kontext der gültigen Regeln dar, sondern fasst auch noch einmal die Rechtsvorschriften der Abstandsregeln in Wort und Bild in der Praxis zusammen, so, wie sie nun einmal angewandt werden sollten. Dabei geht es ihr nicht um das Anzweifeln eines rechtsgültigen Urteils eines unabhängigen Gerichts, um Kritik an Staatsanwältin und Richterin des entsprechenden Verfahrens, sondern um die Durchsetzung von Regelungen zum Schutz von Fahrradfahrern anhand des konkreten Falls. Diese Regelungen seien, so Krämer-Kox, allzu oft Kraftfahrenden nicht oder nicht richtig bekannt und würden vielfach auch nicht ernst genommen. Der Blick auf den Wermelskirchener Gerichtsfall könne so zur praktischen Ausschauung der Abstandsproblematik im wahren Radfahrer-Leben dienen. Ein informativer Artikel für die radinteressierte Öffentlichkeit und vielleicht auch erkenntnisreiche Informationen mit Blick auf die Praxis für jene, die sich von Berufs wegen mit der Thematik auseinander setzen müssen …

Lesen Sie hier den Artikel von Sabine Krämer-Kox:

https://rheinberg-oberberg.adfc.de/neuigkeit/amtsgericht-wermelskirchen-zeigt-kein-verstaendnis-fuer-radfahrer

Zum Beitragsbild: Der ADFC mit ihrer Vorsitzenden Sabine Krämer-Kox (rechts im Bild) im Einsatz für die den Radfahrer schützenden Abstandsregeln

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