Der Deutsche Kinderschutzbund informiert: Heute haben Bundesfamilienministerin Paus und Bundesjustizminister Buschmann ein Eckpunktepapier für eine Reform des Transsexuellengesetzes vorgestellt. Künftig sollen auch Kinder und Jugendliche mit Zustimmung der Eltern ihren Geschlechtseintrag auf dem Standesamt ändern lassen können.
Der Antrag muss durch die Sorgeberechtigten gestellt werden. Medizinische Eingriffe werden vom Gesetz ausdrücklich nicht erfasst. Der erlebte Widerspruch zwischen erlebtem Geschlecht und zugeschriebener Geschlechtszugehörigkeit, die damit einhergehenden schwierigen Auseinandersetzungen mit sich selbst, Unsicherheiten bei der Persönlichkeitsentwicklung und der häufig konflikthaften Konfrontation mit anderen beeinträchtigen auch Kinder und Jugendliche.
Diese Gemengelage kann hohe psychische Belastungen erzeugen und führt in einigen Fällen sogar zum Suizid. Der Kinderschutzbund begrüßt deshalb die vorgelegten Eckpunkte im Grundsatz. Uns ist aber wichtig, dass Kinder, Jugendliche und Eltern mit dieser Entscheidung nicht alleingelassen werden. Wir fordern daher den Ausbau von entsprechenden Beratungsstellen, damit aus dem Anspruch auf Beratung auch Realität werden kann.