VON WOLFGANG HORN
Horst Seehofer, Innen- und mithin Verfassungsminister, hat gewonnen und verloren zugleich. Gewonnen, weil sein harsches Urteil über eine im Bundestag vertretene Partei, die AfD, vom Bundesverfassungsgericht in einem von der AfD selbst angestrebten Verfahren nicht im Mindesten gerügt oder eingeschränkt worden ist. Verloren, weil dem Ministerium untersagt ist, eine ministerielle Meinungsäußerung auf offiziellem Ministerialpapier zu publizieren.
Horst Seehofer hatte der AfD „staatszersetzendes“ Verhalten vorgeworfen. Die Süddeutsche Zeitung bemerkt heute, daß es laut höchstem Gericht Horst Seehofer unbenommen sei, „klare und harte Worte über die AfD zu finden. Sie stelle sich gegen den Staat; ihr Vorgehen sei einfach schäbig“. All dies habe der Minister über die größte Oppositionspartei sagen und auf die Formel “staatszersetzend” bringen dürfen. Mithin hat das Verfassungsgericht weder die Bundesregierung und noch jemand anderen zu einer Rede über Parteien der politischen Konkurrenz in „aseptischer Sachlichkeit“, wie die Süddeutsche schrieb, verdonnert. Es bleibt Raum für Streit, für scharfe Polemik auch, für heftige Debatte. Gut so. Demokratie will jeden Tag neu erstritten werden.
Gegen jene vor allem, deren Geschäft die Zersetzung unseres Staates ist, des Gemeinwesens, die das Land spalten, in „Die“ und „Uns“, in „Wir“ und „Die Anderen“, die die Bürgerinnen und Bürger ängstigen, die mit Ressentiments daherkommen, wo Haltung angesagt ist, die Lügen und „Fake-News“ verbreiten, wo Argumente und Wissen erforderlich wären. Kurzum: gegen die „staatszersetzende“ AfD.