Praxisstudie des Anti-Rassismus Informations-Centrums ARIC-NRW e.V./Projekt Kompass F
Duisburg | Das Anti-Rassismus Informations-Centrum ARIC-NRW e.V./Projekt Kompass F teilt mit: „Das Konstrukt ‘Bleibeperspektive’ schafft ein diskriminierendes Raster zur Einteilung von geflüchteten Menschen in Deutschland, welches auch rechtswidrig z.B. im Gesundheitswesen Anwendung findet. Fachkräfte und Betroffene befürchten aufenthaltsrechtliche Nachteile, wenn sie gegen institutionelle Diskriminierung vorgehen.
Dies sind zwei Erkenntnisse der Praxisstudie ‚Diskriminierungsrisiken & Diskriminierungs- schutz für geflüchtete Menschen in NRW‘, die das Projekt Kompass F erstellt hat. Das auf drei Jahre ausgerichtete Projekt entwickelt exemplarisch mit Einrichtungen der Geflüchtetenhilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW systematisiertes Anwendungswissen sowie Interventionsstrategien zum Abbau von Diskriminierungen geflüchteter Menschen.
Ziel der Studie ist es, mehr und genauere Erkenntnisse über das Erleben von Diskriminierung geflüchteter Menschen zu erhalten, um auf deren Basis praxisnahe Instrumente für den Diskriminierungsschutz für Geflüchtete zu entwickeln. Dazu werden Erkenntnisse zu Diskrimi- nierungsrisiken, ‐felder und ‐formen geflüchteter Menschen in NRW beim Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen wie Wohnen, Arbeit, Bildung und gesundheitliche Versorgung erhoben, sowohl aus der Perspektive geflüchteter Menschen als auch der von Fachkräften der Sozialen Arbeit mit Geflüchteten.
Geführt wurden 10 Betroffenen-Interviews mit 19 geflüchteten Menschen unterschiedlicher Herkunftsregionen und Diskriminierungsdimensionen, sowie 11 Interviews mit 24 Fachkräften verschiedener Dienste und Zielgruppenausrichtung. An der Online-Umfrage nahmen 83 Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit Geflüchteten teil.“
Eine Kurzfassung der Studie können Sie hier lesen.
Hier die Studie als PDF-Datei: