Tag des Grundgesetzes

Ein Seitenblick vom Café Cordella heute nach links, aufs immer noch eingerüstete Rathaus: etwas ist anders als sonst. Es ist geflaggt. Heute ist der 23. Mai. Der Tag des Grundgesetzes. Heute vor 68 Jahren wurde das Grundgesetz, unsere Verfassung, verkündet.

Im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte erarbeitet, wurde das Grundgesetz 1949 vom Parlamentarischen Rat für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Mit dem Namen “Grundgesetz” wurde vor allem der vorübergehende Charakter des Verfassungstextes deutlich gemacht. Das Grundgesetz sollte als Provisorium solange gelten, bis die Teilung Deutschlands ein Ende fände. Anschließend sollte es durch eine Verfassung ersetzt werden, die sich die Bürger Deutschlands in freier Selbstbestimmung geben würden. Nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur Verfassung des gesamten Deutschen Volkes geworden.

Zur auch aktuellen Bedeutung des Grundgesetzes im Kontext einer deutschen “Leitkultur” verweise ich auf einen Beitrag von Jörg Bong, Deutsche Leitkultur. Wir sind viel zu zurückhaltend, in: Spiegel Online vom 7.5.2017, geringfügig eingekürzt im Blog Widerwort.

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