Bezahlkarte: Kein Einfluß auf den Umfang der Fluchtmigration

VON WOLFGANG HORN

Henning Rehse, Fraktionsvorseher der „Freien Wähler“ in Wermelskirchen, sieht für Wermelskirchen die Gefahr einer „Sogwirkung“, daß nämlich Wermelskirchen dermaleinst von Asylbewerbern überschwemmt werden könnte, wenn hier keine Bezahlbarkarte für Flüchtlinge eingeführt werde. Daher der Antrag, eilig die Bezahlkarte im Rat zu diskutieren und sie ebenso eilig bereits zu Neujahr in Kraft zu setzen.

Über Wohl und Wehe der Bezahlkarte, ihre Vorteile und Nachteile, die Auswirkungen auf Integration und die sozialen Folgen war im Forum Wermelskirchen bereits häufiger die Rede. (Die Beiträge werden Ihnen aufgelistet, wenn sie im Menü oben links den Begriff Bezahlkarte eingeben.)

Am 13. April beispielsweise wurde hier eine wissenschaftliche „Einschätzung der Bezahlkarte für Geflüchtete“ vorgestellt, die Herbert Brücker für das Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung erstellt hat. Diese Studie kommt zu folgenden Kernaussagen: 

  • Die Bezahlkarte für Geflüchtete soll Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ersetzen. Dies betrifft überwiegend Asylbewerberinnen und -bewerber während der Asylverfahren und Personen, deren Anträge auf Schutz abgelehnt wurden, nicht aber Geflüchtete mit einem anerkannten Schutzstatus oder ukrainische Staatsangehörige, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs am 24.02.2022 nach Deutschland geflohen sind.
  • Die Ausgestaltung der Bezahlkarte, insbesondere inwieweit die sächliche und räumliche Verwendung der Transferleistungen eingeschränkt wird und in welchem Umfang Bargeld abgehoben werden kann, ist noch offen.
  • Die Bezahlkarte kann die soziale und kulturelle Teilhabe, die Wahrnehmung von Integrationsangeboten und die Integration in den Arbeitsmarkt behindern. Die Wirkungen werden wesentlich von der Ausgestaltung der Bezahlkarte abhängen. Je ähnlicher sie einem allgemeinen Zahlungsmittel ist, desto geringer sind die negativen Wirkungen.
  • Mit der Bezahlkarte sind direkte und indirekte Kosten verbunden. Die direkten Kosten ergeben sich aus den Gebühren für die Finanzdienstleister und dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Zusätzlich können aber auch indirekte Kosten für die Betroffenen und weitere fiskalische Kosten entstehen, wenn die Integration durch die Bezahlkarte beeinträchtigt wird.
  • Es ist unwahrscheinlich, dass die Bezahlkarte einen spürbaren Einfluss auf den Umfang der Fluchtmigration hat. Das Volumen der Rücküberweisungen an die Hauptasylherkunftsländer ist vergleichsweise gering und der überwiegende Teil dieser Rücküberweisungen dürfte von erwerbstätigen Personen stammen. Auch sind die Leistungssätze zu gering, als dassunter realistischen Annahmen aus den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Flucht von Familienangehörigen oder Freunden finanziert werden kann.

Also: die Bezahlkarte hat kaum einen spürbaren Einfluß auf den Umfang der Fluchtmigration, sie kann die soziale und kulturelle Teilhabe und die Integration in den Arbeitsmarkt behindern, das Volumen der Rücküberweisungen an die Hauptasylherkunftsländer ist vergleichsweise gering und realistischerweise kann aus den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Flucht von Familienangehörigen oder Freunden nicht finanziert werden, 

Das alles sollte ebenfalls bedacht werden, wenn am 9. Dezember der Rat zusammenkommt und über die Bezahlkarte debattiert.

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