Wie wird der Grad der Schwerbehinderung festgestellt? Welche medizinischen Voraussetzungen sind notwendig, um bestimmte Merkzeichen zu erhalten? Was müssen die Ärzte dafür bescheinigen? Um diese Fragen dreht sich die nächste Informationsveranstaltung aus der Reihe „Gewusst wie! Bestens informiert!“ zu der die Fachstelle „Älter werden“ am Dienstag, 11. März, um 15 Uhr in den kleinen Saal des Bürgerzentrums, Telegrafenstraße 29–33, einlädt.
Als Referentin für das wichtige Thema konnte die Fachstelle „Älter werden“ Dr. Christa Rieck, Sachgebietsleiterin des Amtsärztlichen Dienstes und stellvertretende Amtsleiterin des Gesundheitsamtes des Rheinisch Bergischen Kreises, gewinnen. Sie wird einen Vortrag zum Thema „Schwerbehinderung – medizinische Voraussetzungen im Schwerbehindertenrecht“ halten und auch Fragen der Besucherinnen und Besucher beantworten. Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist nicht notwendig.
Der Vortrag gibt einen Überblick, um das Schwerbehindertenrecht und das Verfahren zu verstehen. Anträge auf Schwerbehinderung können gerne bei der Stadtverwaltung abgegeben werden, bearbeitet werden Sie jedoch bei der Kreisverwaltung in Bergisch Gladbach.
Weitere Informationen gibt es vorab bei Sabine Salamon von der Fachstelle „Älter werden“ unter Telefon 02196/710–551 oder bei Anke Schöneweiß, Lotsin für Menschen mit Behinderung, unter Telefon 02196/710–543.