In diesen Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, versendet.
Dazu ein wichtiger Hinweis des Wahlbüros der Stadt Wermelskirchen: Die Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich an alle Wahlberechtigten verschickt – auch an die Bürgerinnen und Bürger, die bereits vorab Briefwahlunterlagen beantragt haben. „Die Briefwahlunterlagen müssen nicht noch einmal beantragt werden“, stellt Sara Felten vom Wahlbüro-Team klar, weil es viele Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern gegeben hat.
Außerdem wichtig: Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 versendet. Ab diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich auch das Direktwahlbüro im Bürgerzentrum in der Telegrafenstraße 29–33 öffnen. Den genauen Zeitpunkt gibt das Wahlbüro rechtzeitig bekannt.