Rheinisch-Bergischer Kreis | Im Rahmen des 10. “Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt” am heutigen Montag (18.11.), informiert die Polizei in diesem Jahr über das Thema “Verbreitung von Missbrauchsabbildungen”.
Wenn Nacktbilder oder -videos von Kindern, also Personen unter 14 Jahren, gefertigt werden, handelt es sich hierbei um sogenannte kinderpornografische Inhalte. Wer solche Nacktbilder oder -videos herstellt, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich gemäß § 184b StGB strafbar.
Gerade Kinder und Jugendliche, welche mit ihrer ersten großen Liebe viel Zeit verbringen, sind hierbei oft sehr leichtsinnig und tauschen solches Bildmaterial untereinander unbedarft aus. Oft kommt es dann später zu einer Trennung und die entgegengebrachten Gefühle ändern sich. Nun ist es nur noch ein Klick bis zu einer strafbaren Handlung. Es entsteht dann die Gefahr, dass das vorhandene kinderpornografische Material anderen zugänglich gemacht wird.
Mit dem Slogan “Melden statt teilen” soll jungen Menschen vermittelt werden, welch negative Folgen das Verbreiten von sexualisierten Darstellungen von Minderjährigen hat – und wie sie ganz einfach richtig handeln können, wenn sie damit konfrontiert werden: Melden statt teilen!
Weitere Informationen, Rat und Hilfe für Betroffene sowie Handlungshinweise für Familien, Freunde und Bekannte von Betroffenen finden Sie hier:
https://rheinisch-bergischer-kreis.polizei.nrw/artikel/melden-statt-teilen
Weitere Hilfsangebote:
- Hilfetelefon – Sexueller Missbrauch: 0800 225 55 30
- Hinweistelefon – Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen: 0800 0431 431
- Weißer Ring e.V. – Opfer-Telefon: 116 006
- In akut bedrohlichen Situationen immer 110!
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