Hebesatz in 57 Prozent
der Städte und Gemeinden unverändert
Rund 43 Prozent der Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben bis zum 30. Juni 2024 den Hebesatz der Grundsteuer B erhöht. Hierbei wird der Grundbesitz von unbebauten und bebauten Grundstücken besteuert, der nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen ist. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag am Stichtag 30. Juni 2024 der Hebesatz in 173 Kommunen über dem Wert des Vorjahres. In 222 Kommunen blieb er unverändert. Büren im Kreis Paderborn war die einzige Gemeinde, in welcher der Hebesatz der Grundsteuer B geringfügig (−1 Prozentpunkt) niedriger war als Ende Juni 2023.
Damit setzten bis zum 30. Juni 2024 mehr Kommunen den Hebesatz der Grundsteuer B hoch als in den Jahren zuvor. 2022 und 2023 hatten jeweils rund ein Viertel der Kommunen die Grundsteuer B erhöht; in den Corona-Jahren 2020 und 2021 hatte es Anhebungen in etwa jeder zehnten Gemeinde gegeben (jeweils bis zum Stichtag 30.06.). Anders war es zuletzt in den Jahren 2015 und 2016 gewesen: In diesen Jahren hatten 210 bzw. 189 Kommunen – und damit mehr Gemeinden als 2024 – den Hebesatz der Grundsteuer B bis zum 30. Juni erhöht.
Die Gemeinde Niederkassel hatte mit einem Plus von 410 Prozentpunkten die höchste Steigerung des Hebesatzes der Grundsteuer B
NRW-weit die höchste Steigerung des Hebesatzes der Grundsteuer B gegenüber dem Vorjahr wurde zum Stichtag 30. Juni 2024 in der Gemeinde Niederkassel im Rhein-Sieg-Kreis verzeichnet. Hier stieg der Hebesatz der Grundsteuer B von 690 auf 1 100 Prozent (+410 Prozentpunkte). Es folgten die Gemeinden Eschweiler in der Städteregion Aachen (+375 Prozentpunkte auf 895 Prozent), Meckenheim ebenfalls im Rhein-Sieg-Kreis (+324 Prozentpunkte auf 895 Prozent) und Xanten im Kreis Wesel (+315 Prozentpunkte auf 965 Prozent). Demgegenüber nimmt sich der Hebesatz Grundsteuer B in Wermelskirchen mit 670 vergleichsweise bescheiden aus, wenngleich er über dem Durchschnittshebesatz im Land liegt.
Gewogener Durchschnittshebesatz zum Stichtag 30.06.2024 bei 614 Prozent
Der sog. gewogene Durchschnittshebesatz der Grundsteuer B lag in NRW Ende Juni 2024 bei 614 Prozent und war damit um 20 Prozentpunkte höher als zum Stichtag 2023 (damals: 594 Prozent). Seit 2013 hatte sich der gewogene Durchschnittshebesatz jährlich erhöht. Den größten Zuwachs hatte es zwischen Juli 2014 und Juni 2015 gegeben (+34 Prozentpunkte).
Die niedrigsten Hebesätze der Grundsteuer B in Nordrhein-Westfalen hatten am 30. Juni 2024 Verl (170 Prozent), Schloss Holte-Stukenbrock (280 Prozent; beide im Kreis Gütersloh) und Monheim am Rhein im Kreis Mettmann mit 282 Prozent. Die höchsten Hebesätze wiesen Niederkassel mit 1 100 Prozent, Alfter im Rhein-Sieg-Kreis mit 995 Prozent und Xanten mit 965 Prozent auf.
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass der Hebesatz von der jeweiligen Gemeinde selbst festgesetzt wird, die dadurch die Höhe des Steueraufkommens aus der Grundsteuer B beeinflussen kann. Bei der Berechnung des gewogenen Durchschnittshebesatzes wird das unterschiedliche Istaufkommen der Grundsteuer B in den Städten und Gemeinden berücksichtigt. Die Betrachtung in dieser PM bezieht sich auf den Stichtag 30. Juni, da laut Grundsteuergesetz (§ 25 GrStG) Hebesätze jeweils bis zu diesem Datum für das laufende Jahr angehoben werden können; danach können sie für das laufende Jahr nur noch gesenkt werden. Die Daten entstammen der vierteljährlichen Kassenstatistik (2. Quartal der jeweiligen Jahre).
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