“Verlängerung der Mietpreisbremse so schnell wie möglich”

Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy gegenüber der Rheinischen Post

“Es ist gut, dass jetzt endlich ein konkreter Gesetzentwurf für die Verlängerung der Mietpreisbremse in die Spur kommt. Das war längst überfällig. Wir brauchen die Verlängerung so schnell wie möglich, sonst können die Bundesländer nicht rechtzeitig reagieren und die Mietpreisbremse läuft vor Ort einfach aus. Die ersten Landesverordnungen würden ohne Verlängerung bereits im Sommer 2025 enden. Die geplanten Veränderungen im Entwurf sehen wir aber sehr kritisch:

Höchst problematisch ist, dass der Entwurf die Hürden für die Umsetzung der Mietpreisbremse in den Bundesländern deutlich erhöht. Das könnte im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass einige Länder die Mietpreisbremse künftig gar nicht mehr umsetzen. Und das wäre angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in vielen Städten ein echter Rückschlag.

Wir brauchen die Mietpreisbremse, damit die Mieten für Bestandswohnungen in Städten mit hoher Nachfrage nicht weiter in die Höhe schießen. Für die Länder war die Umsetzung der Mietpreisbremse bereits in der Vergangenheit sehr aufwändig. Sie mussten begründen, welche Städte einen so angespannten Wohnungsmarkt haben, dass dort die Mietpreisbremse gelten soll. Diese Begründung soll jetzt noch aufwändiger werden, als sie ohnehin schon ist. Künftig sollen die Landesregierungen auch noch auflisten, welche alternativen Maßnahmen gegen steigende Mietpreise in den betroffenen Städten unternommen wurden und welche in Zukunft geplant sind. Das zieht alles unnötig in die Länge. Wir brauchen stattdessen schnelle Entscheidungen, damit die Mietpreisbremse wo nötig auch schnell verlängert werden kann.

Außerdem soll die Mietpreisbremse nach wie vor nicht für Wohnungen gelten, die nach 2014 gebaut wurden oder erstmals vermietet sind. Dass wirklich neu gebaute Wohnungen weiter von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, ist nachvollziehbar, um den Bau dringend benötigten Wohnraums zu unterstützen. Aber die Jahresangabe 2014 stammt noch aus der Anfangszeit der Mietpreisbremse und muss dringend aktualisiert werden – diese Wohnungen sind jetzt zehn Jahre alt. Wenn die Regelung so bleibt, gilt die Mietpreisbremse für immer weniger Wohnungen.

Enttäuschend ist außerdem, dass der Entwurf die seit Jahren bekannten Schlupflöcher im Gesetz nicht schließt. Jeder weiß, dass etwa zeitliche befristete Vermietungen zum ‘vorübergehenden Gebrauch’ von möblierten Wohnungen systematisch genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Das Problem sollte die Bundesregierung angehen, wenn sie das Gesetz ohnehin für die Verlängerung anfasst.”

Hintergrund

Die Länder haben bislang für 410 Städte und Gemeinden festgestellt, dass dort Wohnraum knapp ist und damit die Voraussetzung für eine Mietpreisbremse vorliegt.

Seit 2020 ist die Mietpreisbremse nach und nach praxistauglich gemacht worden. Sie kann jetzt endlich wirken. Dafür hat sich der Deutsche Städtetag jahrelang eingesetzt. Der vorliegende Gesetzentwurf verkompliziert die Umsetzung in der Praxis jetzt aber wieder.

Klar ist auch: Die Mietpreisbremse ist ein wichtiger Baustein gegen immer weiter steigende Mieten, sie schafft aber keine neuen Wohnungen. Zusätzlich braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung vieler Akteure, um die Immobilien-, Bau- und Wohnungskrise zu überwinden. Das funktioniert nur mit einem Bündel an Maßnahmen, mehr kostengünstigem und sozialem Wohnungsbau. Der Deutsche Städtetag hat Empfehlungen dazu gegeben.

Außerdem braucht es eine Novelle des Baugesetzbuchs. Die geplante Novelle geht im Großen und Ganzen in die richtige Richtung, bleibt aber vor allem beim Vorkaufsrecht für Kommunen hinter den Erwartungen der Städte zurück.

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