Absage an Bargeldgrenze für Flüchtlinge

VON WOLFGANG HORN

Das konzertante Gerede der Linnemanns und Merzens, der Freien Wähler, vieler Liberalen, der AfD in Gänze, immer wieder neu entfacht von der Bild-Zeitung und dem Bild-Fernsehen, wenn es zu erlahmen drohte, hatte schließlich die Ministerpräsidentenkonferenz derart mürbe salbadert, daß sie dann endgültig beschlossen wurde: Die pauschale Bargeldbeschränkung für Menschen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben. So soll vermieden werden, daß aus den Sozialbudgets auch noch nennenswerte Beträge in die Entwicklungs- und Krisenregionen der Welt transferiert werden.

Von wegen. 

Das Sozialgericht Hamburg hält, wie nunmehr allenthalben zu lesen ist, während die Krawalldebatte noch nachhallt, die pauschale Bargeldbeschränkung von Sozialleistungen für Geflüchtete für rechtswidrig. In einer Eilentscheidung äußerte es sich zum Antrag einer geflüchteten Familie, wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl gestern mitteilten. 

Das Gericht bemängelte demnach die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrags auf 50 Euro pro Monat, ohne dass persönliche oder örtliche Umstände der Geflüchteten eine Rolle spielten. Das Hamburger Amt für Migration müsse den Einzelfall prüfen, bevor eine Bargeldsumme festgelegt wird. Das Amt kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. 

Offenbar folgt das Gericht den in dieser Debatte immer wieder eingebrachten Argumenten der Experten. Etwa, daß lediglich kleinere Beträge aus Deutschland abfließen. Und: Der Versuch, Geflüchtete zusätzlich zu kujonieren, diene nur dem Zweck, Deutschland als Ziel von Migration unappetitlich aussehen zu lassen.

Die Menschen fliehen vor Not, Elend, Verfolgung, Krieg und Folter. Gleich, ob man ihnen 50 Euro Bargeld zugesteht oder 62, 38 oder 85. Das ist eigentlich nicht schwer zu begreifen.

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