Freitag, 17. Mai (19 Uhr): Bingo im Haus Eifgen

IGeL – darf`s ein bisschen mehr sein?

Vortragsreihe „Gewusst wie! Bestens informiert“

Ob Krebsvorsorge Plus, Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung, Impfberatung oder Bachblütentherapie: Ärztinnen und Ärzte bieten in ihren Praxen zahlreiche individuelle Gesundheitsleistungen – kurz IGeL genannt – an, die nicht oder nur in medizinisch begründeten Fällen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören. 

Um diese individuellen Gesundheitsleistungen und auch deren Kosten besser zu verstehen laden die Stabsstelle Demografischer Wandel und die Fachstelle „Älter werden“ zu einer weiteren kostenlosen Informationsveranstaltung aus der Reihe: „Gewusst wie! Bestens informiert“, ein und zwar am Donnerstag, 18. April, um 15 Uhr im Bürgerzentrum. Thema ist: „Individuelle Gesundheitsleistungen – darf`s ein bisschen mehr sein?“ Über die Patientenrechte informiert Brigitte Becker, Leiterin der Verbraucherberatungsstelle Bergisch Gladbach, und gibt Interessierten nützliche Hinweise und Tipps.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Fragen beantwortet vorab Sabine Salamon von der Fachstelle „Älter werden“ per Mail an s.salamon@wermelskirchen.de oder telefonisch unter 02196 / 710–551.

Die individuellen Gesundheitsleistungen, die nicht oder nur in medizinisch begründeten Fällen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören, sind Extras, die Patientinnen und Patienten aus eigener Tasche zahlen müssen. So werden sie zu Kundinnen und Kunden von Behandlungen, für die zwar viel geworben wird, deren therapeutischer Nutzen aber manches Mal zweifelhaft ist. Verunsichert zücken aber dennoch viele Krankenversicherte ihr Portemonnaie für diese Leistungen.

Ärzte, Ärztinnen und Kliniken können frei entscheiden, welche medizinischen Zusatzbehandlungen sie neben den Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten, wie oft sie diese Extras anwenden und welche Honorare sie dafür verlangen. Allerdings sind sie auch verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten in einem persönlichen Gespräch über Nutzen und Risiken der offerierten Behandlung gegen Bares aufzuklären und ihnen die Kosten schriftlich aufzulisten. Vor der Behandlung muss die Zusatzleistung zudem vertraglich fest vereinbart und anschließend auf Grundlage der ärztlichen Gebührenordnung privat abgerechnet werden. In der Praxis ist es jedoch oft so, dass sich die Ratsuchenden im Sprechzimmer unter Druck gesetzt oder schlecht aufgeklärt fühlen. Eine gute Information ist für Patientinnen und Patienten zur Entscheidung über Zusatzleistungen unabdingbar.

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