Für die Europawahl am Sonntag, 9. Juni sucht die Stadt Wermelskirchen etwa 240 freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Bereits zur Landtagswahl 2021 hatten sich viele Ehrenamtliche gemeldet, die das Wahlamt tatkräftig unterstützt haben. Nun steht die nächste Wahl vor der Tür und das Wahlamt der Stadt ist erneut auf Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen.
Wer sich bei der Stadt Wermelskirchen als Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Europawahl am 9. Juni 2024 bewerben will, kann sich entweder telefonisch unter den Rufnummern 02196 710–337 oder 710–104 melden, eine E-Mail an wahlen@wermelskirchen.de schicken oder sich hier online anmelden.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in den Wahllokalen im Stadtgebiet oder den Briefwahl-Teams im Rathaus eingesetzt. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Ehrenamtlichen müssen wahlberechtigt und damit mindestens 16 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen und einen Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben.
Jedes Wahlteam besteht aus einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher, einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, sowie bis zu sieben Beisitzerinnen und Beisitzern.
In jedem der 24 Urnenwahl-Lokale im gesamten Stadtgebiet treffen sich die Freiwilligen um 8 Uhr und werden dann in zwei Schichten aufgeteilt. Bis 18 Uhr werden Wahlberechtigungen geprüft, Stimmzettel ausgegeben und die Wahlkabinen beaufsichtigt, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe sicherzustellen. Ab 18 Uhr werden gemeinsam die Stimmzettel sortiert, geprüft, ausgezählt und anschließend das Wahlergebnis übermittelt. Dafür gibt es eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro.
Das Team im Briefwahl-Zentrum im Rathaus besteht ebenfalls aus bis zu neun Mitgliedern, die am Wahltag von 15.30 bis 18 Uhr die Auszählung vorbereiten und ab 18 Uhr mit der Ergebnisermittlung beginnen. Bis dahin werden die Wahlbriefe gezählt, deren Gültigkeit geprüft und die Stimmzettelumschläge in einer separaten Urne gesammelt. Diese werden ab 18 Uhr geöffnet und ausgezählt. Dafür gibt es eine Aufwandsentschädigung von 40 Euro.
Weitere, umfassendere Informationen zu den Aufgaben einer Wahlhelferin und eines Wahlhelfers gibt es auf der Website der Bundeswahlleiterin.