Missbrauch: BGH bestätigt Urteil gegen Wermelskirchener

Im Missbrauchskomplex von Wermelskirchen muss der verurteilte Täter vierzehneinhalb Jahre ins Gefängnis, hernach in Sicherungsverwahrung und er muß Entschädigungs-Zahlungen an die Opfer leisten. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 45-Jährigen gegen das Urteil des Kölner Landgerichtes abgelehnt, wie Radio Berg berichtete.

Der Angeklagte hatte sich ab dem Jahr 2008 über Onlineplattformen als Babysitter angeboten und viele der ihm anvertrauten Kinder missbraucht. Vor einem Jahr ist er wegen 116 Missbrauchstaten an 22 Kindern vor dem Kölner Landgericht verurteilt worden. Der Täter, IT-Experte, führte wohl ein Doppelleben mit gutem Job, teurem Einfamilienhaus und ahnungsloser Familie in Wermelskirchen.

Beitragsfoto © günter auf Pixabay

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