Stadt Remscheid hat zehn Dienst-Pedelecs angeschafft

Den Beitrag entnehmen wir dem Waterbölles,
dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid

Die Anfrage von Ratsmitglied Bettina Stamm (echt.Remscheid) zu E-Mobilität, Ladestationen und E-Bikes hat die Verwaltung zur Ratssitzung am 22. Februar über die EWR GmbH beantwortet.

Frage: Bei wieviel Prozent pro Tag (über 24 Stunden) liegt die Belegung der einzelnen öffentlichen Ladepunkte im Stadtgebiet? Antwort: Die prozentuale Belegung der öffentlich zugänglichen EWR-Ladestationen lag im Dezember 2023 bei 7,59% und nimmt kontinuierlich zu.

Frage: Besteht die Möglichkeit, die Parkfläche an den Standorten, die sehr wenige Ladevorgänge in den Abend- und Nachtstunden zu verzeichnen haben, zumindest in den Abend- und Nachtstunden für andere Fahrzeuge zu öffnen? Antwort: Im Gestattungsvertrag Ladesäulen, Punkt 1 Nr. 4 ist eine Regelung dazu getroffen. Durch die entsprechende Beschilderung an den einzelnen Standorten und die aufgebrachten Piktogramme ist eine Freigabe nicht möglich.

Frage: Werden bzw. wurden die Aspekte aus dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bei der Ausbauplanung berücksichtigt? Antwort: Beim GEIG geht es um den Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität. Dieses Gesetz regelt die Errichtung von und die Ausstattung mit der vorbereitenden Leitungsinfrastruktur und der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in zu errichtenden und bestehenden Gebäuden. So ist u. a. vorgeschrieben, dass für jedes Nichtwohngebäude, das über mehr als 20 Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als 20 an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, der Eigentümer dafür zu sorgen hat, dass nach dem 1. Januar 2025 ein Ladepunkt errichtet wird. Die von der EWR errichteten und betriebenen Ladesäulen im öffentlichen Raum sind nicht einzelnen Gebäuden zugeordnet. Die EWR unterstützt Wohnungsbaugesellschaften wie auch Geschäftskunden bei der Erfüllung des GEIG.

Frage: Uns wurde zugetragen, dass die für die städtischen Mitarbeiter zur Verfügung gestellten E-Bikes/Pedelecs zurzeit nicht genutzt werden können. Ist das korrekt? Wenn ja, warum können diese nicht genutzt werden? Antwort (der Verwaltung): Mit städtischen Mitteln und solchen aus der Billigkeitsrichtlinie wurden insgesamt zehn Dienst-Pedelecs beschafft. Parallel dazu sollten Fahrradboxen am Rathaus, am Dienstleistungszentrum und am Gesundheitshaus errichtet werden. Rechtliche Rahmenbedingungen, Organisationsfragen, Lieferprobleme sowie Verzögerungen bei der Installation von Strom und Schlössern führten dazu, dass die Abstellanlagen in 2023 nicht in Betrieb genommen werden konnten. Geplant ist jetzt, die Dienst-Pedelecs im März offiziell in Betrieb zunehmen.

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