Brüsseler Erklärung europäischer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unterzeichnet
In einer gemeinsamen Erklärung haben die europäischen Städte und Metropolregionen ihre wichtige Rolle in der europäischen Politik deutlich gemacht und Erwartungen formuliert.
Zum Start der belgischen Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union haben am 24. Januar 2024 Vertreterinnen und Vertreter von Städten und Regionen eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Darin betonen sie die große Bedeutung von Städten als Partner europäischer Einrichtungen und der treibenden Kräfte Europas und setzen sich dafür ein, dass Parlament und Kommission die Sichtweisen von Städten und Metropolen berücksichtigen.
Die Brüsseler Erklärung europäischer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist unter der Schirmherrschaft des belgischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union ausgearbeitet worden. Anlass ist die in diesem Jahr anstehende Neuwahl des Europäischen Parlaments und Bildung eines neuen Kollegiums der Europäischen Kommission.
Bei einer von der Region Brüssel-Hauptstadt im Egmont Palace in Brüssel organisierten hochrangigen Veranstaltung haben rund 40 europäische Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die Erklärung unterzeichnet. Zur Bildergalerie
Stellvertretend für den Deutschen Städtetag hat Oberbürgermeister Wolfram Leibe an der Veranstaltung teilgenommen und für Trier die Erklärung unterzeichnet. Auch weitere deutsche Städte, darunter der Oberbürgermeister von Frankfurt, haben an der Veranstaltung teilgenommen.
ARBEITSÜBERSETZUNG
Brüsseler Erklärung europäischer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Eine zukunftsfähige europäische Politik
Unterzeichnet am 24. Januar 2024, Brüssel
Präambel
Erklärung, die unter der Schirmherrschaft des belgischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union ausgearbeitet und auf der hochrangigen Veranstaltung der europäischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die am 24. Januar 2024 von der Region Brüssel-Hauptstadt organisiert wurde, unterzeichnet wurde.
Das Jahr 2024 ist Europas entscheidendes politisches Jahr angesichts der Neubesetzung des Europäischen Parlaments und der Bildung eines neuen Kollegiums der Europäischen Kommission.
Wir, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte, die Präsidenten der Metropolregionen und die Vertreter/innen der Städteverbände in ganz Europa, fordern mit dieser Erklärung alle europäischen Institutionen auf, in dem künftigen politischen Mandat 2024-2029 eine ehrgeizige und wirksame europäische Städtepolitik zu verfolgen.
Grundsätze für eine ehrgeizige europäische Städtepolitik
Wir bekräftigen, wie wichtig es ist, die derzeitigen Bausteine einer ehrgeizigen europäischen Städtepolitik zu bewahren und umzusetzen:
Die Neue Leipzig-Charta, die von den Mitgliedstaaten als gemeinsamer Rahmen für die EU-Städtepolitik gebilligt wurde, als wichtiger Text, der die Arbeit sowohl der europäischen Institutionen als auch der Städte lenkt, um grüner, produktiver und gerechter zu werden;
Die Städteagenda für die EU und insbesondere ihr einzigartiger Mehrwert und ihr Alleinstellungsmerkmal als eine Form der Multi-Level Governance der europäischen Städtepolitik und als ein Instrument, mit dem über städtische und territoriale Angelegenheiten gesprochen werden kann, bei deren Umsetzung die Städte wichtige Partner sind;
Die von den Mitgliedstaaten gebilligte Territoriale Agenda 2030 als Rahmen zur Förderung des territorialen Zusammenhalts in Europa und zur Gewährleistung, dass kein Ort zurückgelassen wird;
Der Europäische Green Deal ist ein Paradigmenwechsel in der EU-Politik und -Wissenschaft und ein ehrgeiziges, vernetztes, innovatives und systemisches Ziel mit einem wichtigen städtischen Blickwinkel, bei dem Städte und Ballungsgebiete eine herausragende Rolle bei der Erreichung seiner Ziele spielen werden;
Das Neue Europäische Bauhaus als wichtiger Ansatz für die Entwicklung erschwinglicher, inklusiver, nachhaltiger und schöner Lebensräume in Städten und Ballungsräumen.
Wir fordern eine ehrgeizige europäische Städtepolitik auf der Grundlage eines systematischen und stärker strukturierten, verbindlichen Dialogs zwischen den europäischen Institutionen und den Städten, eine wirksamere Einbeziehung der städtischen, metropolitanen und territorialen Dimensionen in alle relevanten europäischen Politikbereiche, einen Paradigmenwechsel hin zu einem nachhaltigeren Modell und eine stärkere Einbeziehung der Städte und lokalen Gebietskörperschaften in die Entwicklung der europäischen Governance, Regulierung, Programme und Finanzierung.
Bei der Umsetzung der Städtepolitik verpflichten wir uns, die Grundwerte der EU der Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten, zu achten und zu fördern.
Herausforderungen für eine ehrgeizige europäische Städtepolitik
Bis 2050 werden voraussichtlich 80 Prozent der europäischen Bevölkerung in städtischen Gebieten leben. Folglich müssen Städte und Ballungsräume jeder Größe eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung der verschiedenen EU-Ziele spielen, die sich auf die entscheidenden Veränderungen hinsichtlich des Klimas und der biologischen Vielfalt sowie der Wirtschafts- und Sozialmodelle beziehen. Städte und Ballungsräume haben das Potenzial, einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Green Deals zu leisten, der das ehrgeizige Ziel der Klimaneutralität in Europa bis 2050 verfolgt.
Wir haben mehrere Herausforderungen identifiziert, die von den EU-Institutionen angegangen werden müssen, um Städten und Ballungsräumen zu ermöglichen, einen wirksamen Beitrag zu diesen gemeinsamen europäischen Zielen leisten zu können:
Die verstärkte Einbeziehung der lokalen Regierungen
Obwohl Städte und Ballungsgebiete mit den EU-Institutionen zusammenarbeiten möchten, ist das Subsidiaritätsprinzip als Mittel zur Ermöglichung eines sinnvollen Engagements oft unzureichend und führt häufig dazu, dass lokale Regierungen und lokale Vertreterinnen und Vertreter vom EU-Entscheidungsprozess ausgeschlossen werden;
Ein anerkanntes Konzept des realen städtischen Wohlstands
Es gibt eine wachsende Tendenz zu glauben, dass Städte, insbesondere größere Städte, aufgrund ihres hohen BIP keine EU-Förderung benötigen. In Wirklichkeit zeichnen sich städtische Gebiete durch eine höhere Bevölkerungsdichte und eine größere Vielfalt an Bedürfnissen ihrer Bewohner aus, sind mit ständig wachsenden Umwelt- und Gesundheitsproblemen konfrontiert und haben folglich mit verschärften sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Ungleichheiten zu kämpfen, was den Bedarf an EU-Mitteln bestätigt;
Eine nachhaltige und langfristige Kohäsionspolitik
Die Kohäsionspolitik, die als langfristige Investitionspolitik zur Verringerung territorialer, sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Ungleichheiten konzipiert ist, wird zunehmend für andere kurzfristige Ziele oder Notfallmaßnahmen umgewidmet, die keinen Bezug zur Kohäsion haben;
Ein verstärktes Partnerschaftsprinzip
Eine zunehmende Tendenz ist die ineffektive oder fehlende Konsultation der lokalen Regierungen bei der Entwicklung und Zuweisung von EU-Mitteln oder, im Falle der Fazilität für Wiederaufbau und Resilienz (RFF), die Umgehung des Partnerschaftsprinzips. Dies birgt die Gefahr einer Nationalisierung der Fondsverwaltung und gefährdet die Entscheidungen zu lokalen Investitionsprioritäten;
Ein einheitlicher europäischer Ansatz für Städte
Im Laufe der Jahre hat die EU viele positive Maßnahmen für die Städte entwickelt, aber das Fehlen eines einheitlichen Konzepts und die jüngste Flut von europäischen Städtepolitiken, Initiativen und Instrumenten stiften Verwirrung und belasten die Ressourcen der bereits unter Druck stehenden Städte;
Die durchgängige Berücksichtigung der städtischen Dimension
Diese Dimension wird auf EU-Ebene nur unzureichend berücksichtigt, indem die Auswirkungen auf die Städte sowie die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Städte im Rahmen von Regulierungsinitiativen und -programmen der Europäischen Union häufig außer Acht gelassen werden;
Überwindung der Kluft zwischen Stadt und Land
Es besteht eine zunehmende Tendenz, ländliche und städtische Gebiete gegeneinander auszuspielen, obwohl sie auf der Ebene städtischen Gebiete funktional miteinander verflochten sind. Städte und metropolitane Ballungsgebiete sollten vielmehr dabei unterstützt werden, metropolitane Strategien in Zusammenarbeit mit den sie umgebenden stadtnahen und ländlichen Gebieten zu entwickeln und dabei die Rolle zu berücksichtigen, die diese Gebiete durch die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, wirtschaftlichen Aktivitäten und Dienstleistungen (Gesundheit, Bildung, Freizeit usw.) für die Einwohner innerhalb ihres funktionalen Stadtgebiets und darüber hinaus spielen.
Politische Prioritäten für das EU-Mandat 2024-2029
Wir unterstützen die Ziele der Neuen Leipzig-Charta für gerechte, produktive und grüne Städte. Innerhalb dieses Rahmens sind wir der Ansicht, dass die obersten Prioritäten für städtische Gebiete während der kommenden EU-Mandatsperiode folgende sein sollten:
Förderung des Rechts auf bezahlbaren, qualitativen und nachhaltigen Wohnraum;
Bekämpfung sozialer und geschlechtsspezifischer Ungleichheiten und Förderung der Inklusion;
Bekämpfung des Klimawandels, Gewährleistung einer gesunden Umwelt und Wiederherstellung der Artenvielfalt;
Entwicklung einer sicheren, integrativen und nachhaltigen Mobilität.
Empfehlungen für das EU-Mandat 2024-2029
Um städtische Belange effektiver in alle relevanten europäischen Politikbereiche und Institutionen zu integrieren und die lokalen Regierungen stärker in die EU-Politik und Entscheidungsprozesse einzubinden, legen wir sechs konkrete Empfehlungen für die europäischen Institutionen vor:
- Systematischer und stärker strukturierter, verbindlicher Dialog und Einbeziehung der lokalen Regierungen auf europäischer Ebene
Einbindung der Städte und Ballungsgebiete vor der Verabschiedung europäischer Rechtsvorschriften durch eine aus ihren Vertretern zusammengesetzte Arena, die Empfehlungen aussprechen würde;
Systematische Einbeziehung von Vertretern der Städte und Ballungsräume in alle von der Europäischen Kommission benannten einschlägigen Expertengruppen;
Einbeziehung der Städte und Ballungsgebiete in die Ausarbeitung des städtepolitischen Programms der jeweils nächsten EU-Ratspräsidentschaft;
Einbindung der Städte und Ballungsräume in die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte und des Europäischen Green Deal als wirksames Mittel zur Erreichung der Ziele eines gerechteren, grüneren und integrativeren Europas;
Einrichtung eines Systems, in dem die EU-Institutionen über die Art und Weise berichten müssen, in der sie Städte und Ballungsgebiete in den EU-Entscheidungsprozess einbezogen haben.
- Bessere Integration und Koordinierung der städtischen Angelegenheiten auf europäischer Ebene
Europäische Parlament
Einrichtung eines Unterausschusses für städtische Angelegenheiten.
Rat der Europäischen Union
Einbeziehung der verschiedenen Zusammensetzungen des Rates der EU in städtische Fragen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, insbesondere in die thematischen Aktionspläne, die sich aus der Städteagenda für die EU ergeben;
Sicherstellen, dass ehrgeizige städtepolitische Maßnahmen in der strategischen Agenda 2024-2029 der EU, die im Juni 2024 angenommen werden soll, zu einer Priorität werden.
Europäische Kommission
Ernennung eines Vizepräsidenten für lokale, städtische, metropolitane und regionale Angelegenheiten mit einem präzisen Schwerpunkt und einem ortsbezogenen Mandat, der in der Lage ist, horizontal zu arbeiten, um die Arbeit und Methode der Städteagenda für die EU zu koordinieren und mit anderen relevanten europäischen Initiativen abzustimmen;
Stärkung der Rolle der Generaldirektion REGIO der Europäischen Kommission als zentralem Akteur für eine bessere Koordinierung der Arbeit der europäischen Institutionen für Städte und metropolitane Ballungsgebiete, wobei eine enge Verbindung zur Kohäsionspolitik und zu den Programmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten und deren Komplementarität zu gewährleisten ist;
Verstärkung der Wirkung der EU-Städteagenda durch Aufnahme ihrer Maßnahmen in das jährliche Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission.
Europäischer Ausschuss der Regionen
Sicherstellung der besseren Vertretung der Städte und metropolitanen Ballungsgebiete;
Änderung des Namens in “Europäischer Ausschuss der Regionen und Städte”.
- Städtefreundlichere EU-Regulierung
Einbindung der zwischenstaatlichen Ebene (Rat für städtische Angelegenheiten und Rat für territorialen Zusammenhalt) in den Entscheidungsprozess für europäische Verordnungen und Richtlinien, die Auswirkungen auf städtische Gebiete haben;
Systematisierung des Einsatzes des Instruments der territorialen Bewertung bei neuen Regulierungen, die sich auf Städte und Ballungsräume auswirken, und Schaffung neuer Instrumente zur Stärkung der städtischen Prüfung von EU-Rechtsetzungsvorschlägen, aufbauend auf den Erfahrungen, die der Europäische Ausschuss der Regionen in diesem Bereich gesammelt hat;
Einrichtung einer regelmäßigen Feedback-Schleife, die es den Städten und Ballungsgebieten ermöglicht, mitzuteilen, was auf lokaler Ebene funktioniert und was nicht, um die neuen Verordnungen zu verbessern;
Erhöhung der Wachsamkeit der Europäischen Kommission in Bezug auf die Marktregulierung, insbesondere im Wohnungssektor, indem sie sowohl in Bezug auf die Vorschriften für staatliche Beihilfen als auch auf die Vorschriften für spekulative Investitionen im Wohnungsbau tätig wird.
- Besser zugängliche und städtefreundliche EU-Fördermittel
Städten und Ballungsräumen ermöglichen, ihre Investitionslücken zu verringern, und unterstützen bei ihren langfristigen öffentlichen Investitionen in den Bereichen Klimaschutz und -anpassung und gerechter Übergang, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Energie, Mobilität, Digitalisierung, Wohnen und sozialer Zusammenhalt;
Unterstützung einer Kohäsionspolitik für alle Regionen, Städte und Ballungsräume als langfristige Entwicklungspolitik, die auf den Grundsätzen der geteilten Verwaltung, der Partnerschaft und der Multi-Level-Governance beruht und den europäischen Verwaltungsaufwand reduziert;
Aufnahme einer obligatorischen Zweckbindung für Städte in alle einschlägigen EU-Programme für die Zeit nach 2027 und Anerkennung der Besonderheiten von Städten und städtischen Gebieten im Hinblick auf die Zuweisung und Umsetzung von EU-Mitteln sowie die Inanspruchnahme von EIB-Finanzierungen;
Bereitstellung von EU-Mitteln, um die Zusammenarbeit zwischen Städten zu verstärken und die Kapazitäten von Städten und Ballungsgebieten zu verbessern, damit sie europäische Programme, Fördermittel und Finanzierungen verstehen und nutzen können.
- Förderung der metropolitanen Governance
Entwicklung einer zukunftsorientierten EU-Vision für städtische Gebiete, neben der langfristigen Vision der Europäischen Kommission für die ländlichen Gebiete der EU, die von den EU-Institutionen unterstützt wird und die die Realität der metropolitanen Ebene anerkennt;
Einbeziehung einer städtischen, metropolitanen und territorialen Dimension in alle relevanten Politiken und Programme der EU für die Zeit nach 2027;
Förderung der Entwicklung eines metropolitanen Monitorings und von Strategien für funktionale städtische Gebiete, indem die Zusammenarbeit zwischen Städten und den sie umgebenden stadtnahen und ländlichen Gebieten wirksam unterstützt wird;
Anerkennen und Stärken der Rolle der städtischen und metropolitanen Gebiete in grenzüberschreitenden Gebieten, da sie vor besonderen Herausforderungen stehen.
- Paradigmenwechsel: Anstreben eines neuen nachhaltigen Modells, das geeignete Indikatoren enthält und den Übergang zu gerechten, produktiven und grünen Städten ermöglicht
Bekräftigung der Unterstützung der SDGs und ihrer Indikatoren, insbesondere des “SDG 11 über integrative, sichere, widerstandsfähige und nachhaltige Städte”, und der internationalen Verpflichtungen der EU, die mutige sozioökonomische und ökologische Veränderungen sowie die Zusammenarbeit zwischen allen Regierungsebenen erfordern;
Unterstützung von Städten und Ballungsräumen durch den Ausbau ihrer Kapazitäten und Fähigkeiten zur Umsetzung der SDGs, der internationalen Verpflichtungen der EU und der EU-bezogenen Vorschriften auf lokaler Ebene;
Verstärkung der Erhebung europäischer Statistiken auf den relevanten räumlichen Ebenen und Entwicklung europäischer Standardindikatoren, die über das Bruttoinlandsprodukt (BIP) hinausgehen und besser auf die Gegebenheiten städtischer Gebiete abgestimmt sind (Umweltindikatoren, soziale Indikatoren, Indikatoren für das Wohlergehen usw.);
Nutzung dieser Indikatoren zur Messung der Leistung der städtischen Gebiete, zur Festlegung der Zuweisung europäischer Mittel und zu ihrer Einbindung in den Rahmen des Europäischen Semesters.
Die Region Brüssel-Hauptstadt wird sich während der belgischen EU-Ratspräsidentschaft und darüber hinaus für diese Empfehlungen einsetzen und dafür werben.