Die Junge Alternative Nordrhein-Westfalens (JA NRW) ist vom Verfassungsschutz NRW als Verdachtsfall eingestuft worden. Dies teilte das Innenministerium des Landes NRW gestern mit.Das berichtet die Kölner Internetzeitung report-K.de
Der NRW Verfassungsschutz verfügt demnach über tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die JA NRW Bestrebungen verfolge, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richteten. In den vergangenen Jahren seien rechtsextremistische Positionen die entscheidenden Ideen der Jugendorganisation der AfD geworden und der Verband arbeite mit zahlreichen Strömungen der Neuen Rechten zusammen. Zudem seien Menschen mit rechtsextremistischer Biografie in der JA aktiv.
NRW-Innenminister Herbert Reul: „Der NRW-Verfassungsschutz hat akribisch geprüft und die Junge Alternative Nordrhein-Westfalen als Verdachtsfall eingestuft. Es liegen verdichtete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Junge Alternative nicht nach demokratischen Spielregeln spielt, sondern das eigene rechtsextremistische Regelwerk vorzieht.“
Seit 2019 habe der Landesverband der Jungen Alternative in Nordrhein-Westfalen ideologisch den politischen Kurs des Bundesverbandes der Jungen Alternativen mit völkisch-ethnischem Volksverständnis und Fremdenfeindlichkeit übernommen und vertritt Positionen, die die Garantie der Menschenwürde verletzen. Migranten und Muslime werden ausgegrenzt und verächtlich gemacht.
Ein weiterer bedeutender Anhaltspunkt sei die Nähe zum völkisch-nationalistischen Zusammenschluss innerhalb der Alternative für Deutschland (AfD), der ehemals als „Flügel“ bekannt war. Führungspersonen des Landesverbands der JA streben eine Zusammenarbeit mit dem offiziell aufgelösten „Flügel“ an. Insbesondere bezieht sich dies auf ihre ideologische Führungsperson Björn Höcke. Die Zusammenarbeit gründet auf ideologischer Übereinstimmung.
Gemäß Paragraph 3 Absatz 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (VSG NRW) besteht bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen die gesetzliche Pflicht zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Diese Voraussetzung erfüllt die JA NRW, so das Innenministerium NRW.