Gesichert rechtsextremistisch

Für Demokraten keine Alternative

VON WOLFGANG HORN 

Nach Thüringen und Sachsen-Anhalt ist nun auch in Sachsen die AfD vom Verfassungsschutz als “gesichert rechtsextremistisch” bewertet worden. Eine mehrjährige juristische Prüfung habe laut Verfassungsschutzpräsident Dirk-Martin Christian „unzweifelhaft” ergeben, dass der AfD-Landesverband verfassungsfeindliche Ziele verfolge. 

Der Ausdruck “gesichert rechtsextremistisch” wird verwendet, um zu beschreiben, daß es klare und überzeugende Beweise für rechtsextremistischen Ansichten und Aktivitäten der Organisation gibt und die rechtsextreme Ausrichtung gut dokumentiert und nachgewiesen ist durch eine Fülle von Beweisen aus öffentlichen Aussagen, Verbindungen zu anderen rechtsextremen Gruppen, Beteiligung an gewalttätigen oder diskriminierenden Handlungen oder anderen ähnlichen Aktivitäten.

Der Verfassungsschutz darf nun geheimdienstliche Mittel ohne Einschränkungen einsetzen, um Informationen über extremistische Aktivitäten des Landesverbands zu gewinnen.

Zuvor hatte der Verfassungsschutz die sächsische AfD vier Jahre lang beobachtet, zunächst als Prüffall und seit Februar 2021 als sogenannten Verdachtsfall. Bereits im April wurde die Jugendorganisation der AfD, der sächsische Landesverband der Jungen Alternative, als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

Sachsen ist der Landesverband des Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla. Auch der Spitzenkandidat zur Europawahl 2024, Maximilian Krah, kommt aus Sachsen. 

In Thüringen gilt die AfD mit ihrem umstrittenen Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke schon seit März 2021 als gesichert rechtsextremistisch. Sachsen-Anhalt folgte schließlich Anfang November. Auf Bundesebene stuft der Verfassungsschutz die AfD insgesamt eine Stufe darunter ein, als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

Dem Gutachten zufolge richten sich zahlreiche inhaltliche Positionen gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. “Die Landespartei verfolgt im Hinblick auf die Zuwanderung eine Politik des sogenannten Ethnopluralismus, einem Markenkern des politischen Rechtsextremismus”, hieß es. “Danach würde sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließlich nach ethnisch-biologischen beziehungsweise kulturellen Kriterien richten.” Ein solches Volksverständnis sei jedoch mit dem Grundgesetz unvereinbar.

In der Migrationsdebatte vertrete die Partei typische völkisch-nationalistische Positionen. Führende Vertreter der Landespartei verwenden regelmäßig ideologische Kampfbegriffe der rechtsextremistischen Szene wie der “große Austausch”, “Umvolkung” oder die Forderung nach “Remigration”, Begriffe mit rassistischem Kern und nationalsozialistischer Urheberschaft.

Die Islam- und Muslimfeindlichkeit werde deutlich, wenn männliche Migranten aus dem arabischen Raum mit drastischer, angsteinflößender Wortwahl pauschal öffentlich diffamiert und diskriminiert würden. Der AfD-Landesverband schürt fortwährend Ängste und Ressentiments gegen Ausländer in der Bevölkerung.

Schließlich bediene sich der AfD-Landesverband gängiger antisemitischer, zumeist verschwörungsideologischer Positionen, die regelmäßig auch von Rechtsextremisten und Reichsbürgern verwendet würden. Antisemitismus werde von führenden Vertretern des AfD-Landesverbandes nicht direkt geäußert, sondern durch sogenannte Codes und Chiffren verschlüsselt, zum Beispiel über die ‘internationale Finanzelite’.”

Ich frage mich, wie unter den Umständen einer solchen Begutachtung durch eine staatliche Instanz, die in der Tendenz ja für weitere Landesverbände dieser Partei auch in westlichen Bundesländern zu erwarten ist, ein Mitglied dieses rechtsextremistischen Verdachtsfalls bei einem Besuch der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung im Rathaus an prominenter Stelle zugegen ist, während CDU, SPD und FDP, sieht man von den stellvertretenden Bürgermeistern ab, nicht zu sehen sind?

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