Bergisch Gladbach – 89-Jähriger übergibt EC-Karte an falsche Bankmitarbeiter

Bergisch Gladbach | Am Dienstag erhielt ein 89-jähriger Bergisch Gladbacher gegen 12:30 Uhr den Anruf eines Mannes, der sich als Mitarbeiter der Kreissparkasse ausgab. Dieser schilderte dem Senior im Verlauf des halbstündigen Telefonats, dass dessen Konto mit einer Zahlung in Höhe von 2.000 Euro belastet wurde und fragte ihn, ob das seine Richtigkeit habe. Außerdem seien im Internet Bestellungen von Schuhen und Jacken ebenfalls mit der Karte des Bergisch Gladbachers bezahlt worden. Der Betrüger wies den 89-Jährigen aufgrund dessen an, seine EC-Karte zur Überprüfung in einen Umschlag zu legen und diesen an einen Mitarbeiter, der persönlich vorbei käme, zu übergeben. Außerdem wollte der angebliche Bankmitarbeiter die PIN der Karte wissen, die der gutgläubige Senior ihm mitteilte. Zudem hatte der Betrüger, der “akzentfrei Deutsch” sprach, Kenntnis über die Bankvollmacht der Tochter des Geschädigten.

Gegen 13:00 Uhr erschien dann der angekündigte Abholer an der Wohnanschrift des 89-Jährigen in der Dolmanstraße. Als der Betrug auffiel, ließ der Geschädigte die Bankkarte sofort sperren.

Der Abholer der EC-Karte wurde wie folgt beschrieben: männlich, circa 30 Jahre alt, circa 180 bis 185 cm groß, schlanke Statur, kurze dunkle Haare, schmales Gesicht und war mit einer schwarzen Jeans bekleidet.

Das Kriminalkommissariat 2 der Polizei Rhein-Berg sucht nach Zeugen, die etwas Auffälliges im Umfeld der Dolmanstraße beobachtet haben. Hinweise werden unter der Rufnummer 02202 2050 entgegengenommen.

Die Polizei Rhein-Berg rät:

  1. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Bankmitarbeitern erhalten, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und bestehen Sie darauf, selbst zurückzurufen. Legen Sie auf, suchen Sie die Nummer Ihrer Bank bitte eigenständig heraus und erkundigen Sie sich dort nach dem Sachverhalt oder suchen Sie Ihre Bank persönlich auf.
  2. Involvieren Sie eine Vertrauensperson, zum Beispiel Angehörige oder Nachbarn.
  3. Geben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an Unbekannte.
  4. Geben Sie Ihre PIN nie an Dritte weiter, nicht einmal Geldinstitute oder Kreditkartenunternehmen kennen die PIN; weder Amtspersonen (z.B. Polizeibeamte) noch Mitarbeiter von Geldinstituten werden deshalb legal nach der PIN fragen. (st)

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