Schottergärten in Frankfurt verboten

Grüne Grundstücke, begrünte Dächer und Fassaden werden Pflicht

Mehr Grün für ein besseres Klima in Frankfurt: Eine neue Satzung legt fest, dass freie Flächen auf Grundstücken bepflanzt werden müssen. Sogenannte Schottergärten sind damit nicht mehr erlaubt. Das berichtete die Tagesschau auf ihrer Onlineseite. Grüne Gärten und bepflanzte Gebäudedächer tragen zur lokalen Klimaverbesserung und zur Biodiversität bei.

Wer in Frankfurt einen Neu- oder Umbau auf einem privaten Grundstück plant, ist demnach seit dem 10. Mai verpflichtet, freie Flächen zu begrünen, wie die neue Gestaltungssatzung “Freiraum und Klima” festlegt. Diese soll sicherstellen, dass Flächen und Gebäude in Frankfurt ausreichend und angemessen bepflanzt und begrünt sind. Flächen, die nicht “zulässig befestigt” sind, etwa Parkplätze, Wege oder Zufahrten, müssen begrünt werden, dürfen nicht versiegelt sein und müssen dauerhaft bepflanzt werden, “zum Beispiel mit Bäumen, Sträuchern, Stauden, Rasen- und Wiesenflächen”.

“Keine Begrünung im Sinne dieser Satzung sind Schüttungen aus Kies, Schotter und ähnlichen Materialien, Rasengittersteine und Schotterrasen”, heißt es weiter. Bei Verstößen müsse mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro rechnen.

Die Satzung regelt die Klimatauglichkeit auch für Dächer, Stellplätze oder Fassaden: Dächer mit einem Neigungswinkel von weniger als 20 Grad müssen in der Regel begrünt werden.

Bei mehr als vier Parkplätzen muss mindestens ein Baum daneben gepflanzt werden. Und auch die Flächen vor Außenwänden und Fassaden müssen begrünt werden – zum Beispiel mit einem Pflanzstreifen vor der Wand.

“Wie stark sich die Stadt aufheizen kann, haben wir in den drei zurückliegenden Dürresommern erlebt, und wir waren froh über jede grüne Insel, jeden begrünten Vorgarten oder beschattete Hauswand”, erklärte Frankfurts Klima- und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne).

“Die Freiraum- und Gestaltungssatzung hilft uns nun, unsere Stadt klimaresistent zu gestalten, denn solche Hitze-Sommer werden wir öfter und vermutlich noch unerträglicher erleben”, sagte Heilig weiter.

Die neue Satzung werde auch im Kampf gegen Starkregen helfen. Denn sie sorge für weniger versiegelte Flächen, sodass Regenwasser besser abfließen könne, so die Klimadezernentin.

Die Pflicht zur Begrünung gilt nur für Teile von Grundstücken, die neu- oder umgebaut werden.

Zum Beispiel muss bei einem Dachausbau das Dach neu begrünt werden, aber nicht der Rest des Gebäudes oder des Grundstücks. An bestehenden Gebäuden muss nichts nachgebessert werden.

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