Der Beitrag von Anna Kirberich und Helge Hoffmeister erschien in den landespolitischen Nachrichten des WDR:
Extreme Hitze lässt die Städte glühen. Schottergärten tragen ihren Teil dazu bei. Eigentlich sind sie verboten – überleben aber zäh. Das Land will mit klareren Gesetzen dem Schotter Einhalt gebieten.
Von Anna Kirberich und Helge Hoffmeister
Die schwarz-grüne Landesregierung will das bereits bestehende Verbot der Schottergärten noch einmal nachschärfen. Das kündigte NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) in einem Interview an. Klima und Artenvielfalt entschieden sich auch in jedem einzelnen Vorgarten, betonte sie. Zumindest in Neubaugebieten sollten Schottergärten längst der Vergangenheit angehören. Denn seit 2018 schreibt die Landesbauordnung vor, dass Grundstücksbereiche, die nicht bebaut sind und auch nicht als Zugangswege oder Garagenplätze genutzt werden, “wasseraufnahmefähig zu belassen” sowie “zu begrünen und zu bepflanzen” sind.
Steingarten einfach mit Kübelpflanze “begrünt”
Doch das reicht offenbar nicht aus, um die gesetzlichen Vorschriften rechtssicher in der Praxis umzusetzen. Nach der jetzigen Gesetzeslage fehle eine Grundlage, auf der die Kommunen agieren können, klagt Peter Queitsch vom Städte- und Gemeindebund NRW über das derzeitige Dilemma. “Die Städte und Gemeinden brauchen ein Instrument an die Hand, mit denen sie Steingärten konkret und rechtssicher durch örtliche Gestaltungssatzungen verbieten können, wenn sie dieses möchten.”
Ihm sei ein Fall bekannt, in der ein Gartenbesitzer seinen Schottergarten mit einer Kübelpflanzen bestückt und argumentiert habe, die Fläche sei doch nun begrünt. “In solchen Fällen laufen die gesetzlichen Vorschriften ins Leere.” Deshalb fordert der Städte- und Gemeindebund NRW eine klare gesetzliche Regelung, damit die Kommunen die Vorschriften auch durchzusetzen können.
Genaue Definition hilft bei Klagen
“Eine genaue Definition zu haben, ist gut”, sagt auch Torsten Schneider, Fachbereichsleiter für Stadtplanung und Bau bei der Stadt Xanten. Und zwar auf allen Ebenen – auf der landesbaurechtlichen ebenso wie auf der kommunalen Ebene. Xanten hatte bereits 2018 im Bebauungsplan festgelegt, dass es ein Pflanz- und Begrünungsgebot für Vorgärten von Neubauten gibt und keine Schottergärten mehr angelegt werden dürfen. Das erste Neubaugebiet, das von der Regelung betroffen ist, soll erst kontrolliert werden, wenn die Bauvorhaben abgeschlossen sind – auch aus Personalgründen.
Eine zielgerichtete Definition, so Schneider, helfe dann zu entscheiden, welche Vorgartengestaltung nicht zulässig ist und zurückgebaut werden muss. Die Stadt Xanten rechnet deswegen, dass es dann auch zu einzelnen Klagen kommen kann. Wichtig sei es deshalb, die Bauherren frühzeitig auch entsprechend zu beraten. Denn Steingärten sind nicht nur wegen der extremeren Hitzewellen, sondern sind auch bei Starkregen städtebaulich kontraproduktiv.
BUND NRW: Ökologische Wüste muss Konsequenzen haben
Dirk Jansen vom BUND in NRW Wer sich heute noch für einen Steingarten entscheide, wisse meist genau, wie sich das auf die Artenvielfalt und das Stadtklima auswirke, glaubt Dirk Jansen, Geschäftsleiter Umwelt- und Naturschutzpolitik beim BUND NRW. „Wir freuen uns über den Vorstoß von Frau Scharrenbach, vor allem da es in den vergangenen Jahren stets hieß, dieses Problem sei bereits geregelt.“ Entscheidend sei aber die Umsetzung: ”Wenn jemand beim Neubau gegen das Gesetz verstößt, oder noch schlimmer, einen bestehenden, grünen Vorgarten in eine ökologische Wüste umwandelt, muss das Konsequenzen haben“, sagt Jansen. Zwar sollten die Kommunen zunächst das Gespräch mit den Anwohnern suchen, doch wenn der Appell scheitere, müssten auch Geldstrafen folgen. Das Land müsse außerdem die überlasteten Kommunen mehr unterstützen, sowohl finanziell als auch fachlich und personell. Städte und Kommunen seien entscheidend für den Kampf gegen den Klimawandel. “Die vergangenen Wochen haben gezeigt, was für Hitzeinseln Städte sein können“, sagt Jansen. Neben dem Verbot von Steingärten und der Förderung von Umwandlungen brauche es noch mehr Anreize – auch für die Begrünung von Dächern und Fassaden.
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